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Religion im Jerichower Land Gübs: Bald standesamtliche Trauungen in der Kirche?

In der Dorfkirche St. Andreas könnte es ein standesamtliches Trauzimmer im „außergewöhnlichen Ambiente“ geben. So hat der Ortschaftsrat am 11. September entschieden.

Von Raphael Irmer 17.09.2023, 06:46
Die St. Andreas Kirche aus dem 13. Jahrhundert steht in dem Dorf Gübs im Jerichower Land.
Die St. Andreas Kirche aus dem 13. Jahrhundert steht in dem Dorf Gübs im Jerichower Land. Foto: Raphael Irmer

Gübs - Eingebracht hat das Vorhaben Ortschaftsratsmitglied Thomas Röglin. In der Beschlussvorlage hieß es: „Das Kirchspiel Biederitz soll zur kirchenrechtlichen Entwidmung der Dorfkirche aufgefordert werden.“ Um den Widmungsstatus der Kirche gibt es seit vielen Jahren Diskussionen. Eine Entwidmung könnte notwendig werden, um die Kirche für standesamtliche Trauungen zu nutzen.

Der Ortschaftsrat entschied sich gegen die Beschlussvorlage. Der Gübser Ortsbürgermeister Andreas Lange (Aktiv für Bürger Gemeinde Biederitz) begründet seine Entscheidung unter anderem mit den Worten: „Die Mehrheit der Bürger, mit denen ich sprach, wollen das nicht. Und wir wollen hier keinen sozialen Unfrieden.“

Gübs: Diskussion im Jerichower Land: Standesamtliche Trauungen in der Gübser Dorfkirche?

Eine erste Reaktion kommt auf Anfrage der Volksstimme von der ortsansässigen Pfarrerin Henrike Kant: „Erst im Juni hatten wir eine fröhliche, lebhafte Taufe in der Gübser Kirche. Ich freue mich sehr, dass so etwas auch weiterhin möglich sein wird“, sagt sie.

Ob für Gottesdienste zu Gründonnerstag oder Heiligabend, zum Dorfjubiläum oder zur Sommerkirche mit Kaffee und Kuchen – die Andreaskirche biete einen Raum für die Menschen vor Ort. Und auch Konzerte und freie Trauungen könnten weiterhin in der Kirche stattfinden, so die Pfarrerin. „Ich denke, für uns alle ist der Ist-Zustand optimal“, fügt Kant hinzu.

Entscheidung liegt bei den Kirchenräten

Hätte der Ortschaftsrat für die Nutzung der Kirche als standesamtliches Trauzimmer gestimmt, dann hätte sich der Gemeinderat damit befassen müssen. Und hätte dieser dafür gestimmt, dann hätte er an den Gemeindekirchenrat herantreten müssen.

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Denn die Entscheidung trifft letztlich der Gemeindekirchenrat unter Abstimmung mit der Vorsitzenden des Kreiskirchenrates Elbe-Fläming, Ute Mertens.