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Kriminalität Ortsbürgermeister weiter im Koma

Der Körbelitzer Bürgermeister wurde vor zwei Wochen niedergeschlagen. Die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags laufen.

Von Susanne Klose 16.04.2019, 01:01

Burg/Möser l Wiederholte Anrufe bei diversen Polizeirevieren, teilweise volksverhetzende Aussagen, Drohungen, Beleidigungen, oft bar jeden logischen Zusammenhangs: Der 56-jährige Mann, der mit einer Stabtaschenlampe den Körbelitzer Ortsbürgermeister Eckhard Brandt brutal attackiert hatte ist bei der Polizei kein Unbekannter.

So erklärte Janine Herfen, Leiterin des Polizeireviers Jerichower Land, auf Anfrage der Volksstimme: „Gegen ihn liegen seit 2014 Anzeigen im mittleren zweistelligen Bereich vor.“ Aber: Bis zur Tat Anfang April war der 56-Jährige nicht mit körperlich gewalttätigem Verhalten in Erscheinung getreten. Eckhardt Brandt liegt nach Auskunft der Familie weiterhin im Koma.

Aktuell dauern die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung weiter an, wie die Staatsanwaltschaft Stendal auf Anfrage mitteilt. Dabei ist unter anderem noch ein psychiatrisches Gutachten über die mögliche Schuldunfähigkeit des Angeklagten offen. „Dies wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen“, so Thomas Kramer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.

Sollte das Gutachten zeigen, dass der Täter aufgrund psychischer Erkrankungen schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist, könnte er dauerhaft im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Viele Bürger in und um Körbelitz kennen den Täter und seine häufigen verbalen Entgleisungen. Nicht wenige fragen sich: Warum konnte die Polizei nicht früher einschreiten?

„Die Beamten können nicht einfach jemanden drei oder vier Wochen in Gewahrsam nehmen“, betont Beatrix Mertens, Pressesprecherin der Polizeidirektion Stendal. Laut Paragraf 37 des Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt darf eine Person nur dann in Gewahrsam genommen werden, wenn sie glaubhaft den Eindruck vermittelt, dass sie unmittelbar großen Schaden bei anderen Menschen, gegen sich selbst oder die Allgemeinheit anrichten könnte.

„Das ist jedoch nur eine kurzfristige Maßnahme, um eine akute Situation zu entschärfen. Sie ist nicht dazu geeignet, eine Person langfristig festzuhalten“, betont Revierleiterin Herfen. Zuletzt war dies im Fall des vermutlich kranken Asylbewerbers aus Niger diskutiert worden. Der junge Mann hatte wiederholt andere bedroht und Autos beschädigt. Hier hatte die Polizei die Situation durch eine konstante Begleitung des Mannes gelöst. „Das war aber eine absolute Ausnahmesituation“, so Janine Herfen.

Einer der Gründe für den klaren gesetzliche Rahmen: Schutz vor staatlicher Verfolgung. So war das Polizeigewahrsam zu NS-Zeiten häufig benutzt worden, um politische Gegner ohne großes Prozedere einzusperren – die Schutzhaft.