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Mobilität E-Scooter auf dem Vormarsch

Im ländlichen Raum, wie auch in Burg, ist der Trend der E-Scooter noch nicht angekommen. Dennoch ist die Polizei sensibilisiert.

Von Luisa Finsterwalder 23.08.2019, 04:00

Burg l Noch sind auf den Straßen in Burg keine elektronischen Roller, die sogenannten E-Scooter, zu finden. „Sollte es in Zukunft dazu kommen, geht dies nur mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen“, sagt Polizeihauptkommissar Jörg Löffler vom Polizeirevier Jerichower Land. Denn: Die E-Scooter haben eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde und sind damit in etwa so schnell wie ein Fahrrad.

Auch die Handhabung im Straßenverkehr ist ähnlich. Deswegen gelten Regeln wie fürs Fahrrad. „Grundsätzlich dürfen die E-Scooter nur auf Radwegen fahren. Wenn keine Radwege vorhanden sind, dann auf der Fahrbahn. Generelle Gehwege sind nicht erlaubt“, so der Hauptkommissar.

Auch die Burger Fußgängerzone ist für die E-Scooter genauso tabu wie für Fahrräder. Nur Tretroller, die mit Muskelkraft in Schwung gebracht werden, dürfen durch die Schartauer Straße fahren. „Die Fußgänger Zone ist für Radfahrer nur zu bestimmten Zeiten freigegeben und ist generell eine Fußgängerzone. Da darf kein E-Scooter fahren“, betont Hauptkommissar Löffler.

Beliebt sind die E-Scooter vor allem in Städten. Ihr Vorteil ist dort die schnelle Fortbewegung in der Innenstadt. Sie bieten zudem eine Alternative für Bus und Bahn. Außerhalb der Städte sieht das anders aus. „Der Nachteil in der ländlichen Gegend ist, dass wir nicht genug ausgebaute Radwege haben. Wenn jemand zum Beispiel von Reesen nach Burg fahren möchte, müsste er auf der B1 fahren“, sagt Jörg Löffler. Die Zahl der E-Scooter in Burg und Umgebung ist deshalb noch überschaubar und damit auch die Zahl der Unfälle mit den neuen schnellen Flitzern.

Im Bereich Burg etwa sind der Polizei bisher keine Vorfälle mit E-Rollern bekannt. Dennoch mahnt die Polizei feste Regeln für die Sicherheit der Scooter-Fahrer an. „Die Risiken bestehen darin, dass man eine höhere Geschwindigkeit fährt. Die Roller sind auch viel leiser und man hört sie nicht so gut“, so Jörg Löffler. Schon jetzt muss jeder Roller eine Klingel und zwei separat voneinander funktionierende Bremsen haben. Eine Helmpflicht für die E-Scooter gibt es vom Gesetzgeber aus nicht. „Wir von der Polizei würden das befürworten, weil die Sturzgefahr relativ hoch ist und dadurch auch Verletzungen entstehen können. Wir empfehlen jedem Elternteil, dass die Kinder einen Helm bekommen“, sagt Hauptkommissar Löffler. Sonst gelten für die E-Scooter die allgemeinen Verkehrsregeln, wie auch die Promillegrenze. Fahren kann man einen Scooter ab 14 Jahren.