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Ortsumgehung Kritik an der Vorzugsvariante zur B184n

Die Gübser Ortschaftsräte kritisieren die kürzlich vorgestellte Vorzugsvariante der Gemeinde Biederitz für die geplante Bundesstraße 184n.

Von Anke Reppin 19.11.2020, 00:01

Gübs l „Wir müssen dranbleiben, damit uns nicht widerfährt, was hier geplant ist“, sagte der Gübser Ortsbürgermeister Andreas Lange am Dienstagabend bei der Sitzung des Ortschaftsrates. Die Gemeindeverwaltung habe die möglichen Varianten für die geplante Ortsumgehung der Bundesstraße 184 „sehr einseitig betrachtet“, lediglich hinsichtlich der Lärmbelastung für die Anwohner. Er hoffe, so Lange, dass die Gübser mit einer entsprechenden Argumen- tation noch Einfluss nehmen könnten. „Wir wollen das so nicht, sondern die Variante mit Anschluss nördlich von Heyrothsberge an die B 1“, erklärte Lange.

Nach Beratungen in allen Ortschaftsräten der Gemeinde hatte die Bauverwaltung der Gemeinde Ende Oktober im Bauausschuss eine Vorzugsvariante vorgestellt, die als Mehrheitsmeinung der Ortschaftsräte aus deren Sitzungen hervorgegangen war. Demnach hatten sich die Ortschaftsräte Heyrothsberge, Biederitz und Woltersdorf für eine Variante entschieden, die südlich von Heyrothsberge von der Bundesstraße 1 abgehen soll. Sie soll dann zwischen Königsborn und Menz hindurchführen, oberhalb von Menz verlaufen und schließlich am Ortseingang von Gommern auf der B 246a enden. Das Problem: Diese Variante würde die Ortschaft Gübs teilen. Klein Gübs und Gübs wären durch diese Variante der Ortsumgehung zerschnitten.

Gegen ein ähnliches Szenario, nämlich die Teilung von Königsborn in Alt- und Neu-Königsborn durch die Umgehung, hatte sich im vergangenen Jahr eine Bürgerinitiative gegen die Teilung des Ortes gegründet.

Nun wiederum regt sich Widerstand in Klein Gübs. Als Beschwerdeführer der Einwohner traf sich Ortschaftsrat Thomas Röglin mit Gemeindebürgermeister Kay Gericke (SPD) und dem Biederitzer Bauamtsleiter Christian Karius.

Er habe vorgetragen, dass die Einwohner dem als Vorzugsvariante der Gemeinde geplanten Verlauf widersprechen, teilte Röglin im Anschluss an das Gespräch mit. Das Stimmungsbild im Ort reiche „von Unverständnis bis Wut“. Insbesondere stehe auch die Art der Meinungsfindung im Fokus der Kritik. Die Verabredung, wonach „die einzelnen Ortschaftsräte Stellungnahmen für eine spätere Beratung abgeben, wurde nicht eingehalten“, beklagt Thomas Röglin. „Entgegen dem verabredeten Verfahren brachten Biederitz, Gerwisch, Woltersdorf und Heyrothsberge eine gemeinsame Stellungnahme ein, welche nun ohne weitere Beteiligung der Einwohner von Königsborn und Gübs mit Klein Gübs als Mehrheitsmeinung verkauft werden soll“, so Röglin.

Die Gübser seien darüber hinaus der Meinung, dass die Stellungnahmen der Orte Biederitz, Gerwisch und Woltersdorf nicht gleichwertig betrachtet werden dürften, so Röglin. Sie seien durch die geplante Ortsumgehung nicht betroffen wie Heyrothsberge, Königsborn und Gübs. Die jetzt vorgeschlagene Vorzugsvariante könne deshalb nicht als mehrheitsfähig bezeichnet werden.

Darüber hinaus ist aus Sicht von Thomas Röglin die Begründung für den aktuell als Vorzugsvariante gehandelten Verlauf „nicht objektiv“. Die Variante orientiere sich „auch nicht am Planungsziel, die Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm zu minimieren“, wie behauptet. Die Betroffenheiten würden lediglich von Wahlitz und Menz nach Klein Gübs und die westlichen Siedlungen von Heyrothsberge umverteilt, so Röglin.

In der Stellungnahme der Orte Woltersdorf, Gerwisch, Heyrothsberge und Biederitz finde sich die Beschreibung, Klein Gübs werde bei der Variante vom Lärm entlastet. Dies sei „wegen ihrer augenscheinlichen Unrichtigkeit ein Zeugnis für die Gleichgültigkeit der Verfasser“, ist sich Röglin sicher. Die Betroffenheit durch Verkehrslärm sei „wegen der geringeren Fahrgeschwindigkeiten von maximal 50 km/h in Heyrothsberge deutlich geringer als die zu erwartende Lärmbelastung einer Bundestraße mit 100 km/h im besonders geschützten Gebiet durch die Gemarkung Gübs“. Und während die Bundesstraße 1 über die Berliner Straße in Heyrothsberge durch ein Mischgebiet führe, sei Klein Gübs ein „reines Wohngebiet umgeben von Schutzräumen für Natur und für Hochwassergefahren-lagen“, argumentiert der Beschwerdeführer.

„Mit Ihren Widersprüchen begehren die Klein Gübser ein faires Auswahlverfahren und die zwingende Berücksichtigung der Stellungnahme des Ortschaftsrats Gübs“, heißt es im Ergebnisprotokoll der Besprechung mit der Gemeindeverwaltung von Beschwerdeführer Thomas Röglin.

Gemeindebürgermeister Kay Gericke sagte, wie von den Gemeinderäten gewünscht, sei das Thema in allen Ortschaftsräten der Gemeinde beraten worden. Die Mehrheit der Räte habe sich für den Verlauf entschieden, den die Verwaltung als Vorzugsvariante vorgelegt hat. Bei dieser Variante könne man mehr für den Lärmschutz tun als bei einer Variante, die nördlich von Heyrothsberge ansetze. Schallschutz innerhalb Heyrothsberges ließe sich hingegen nur schwer umsetzen. Denn: Der meiste Verkehr, der über die B 184 in Richtung Gemeinde Biederitz rollt, fährt über die B 1 in Richtung Magdeburg weiter. Dadurch würden sich das Verkehrsaufkommen und die Lärmbelastung an der Berliner Straße in Heyrothsberge potenzieren.

Gericke erklärte, Ziel der Ortsumgehung sei es, die Orte von Verkehr zu entlasten. Die jetzt vorgeschlagene Variante entlaste Heyrothsberge und auch Klein Gübs.

Der durch Thomas Röglin vorgetragene Widerspruch werde in die Beratungen des Gemeinderates einfließen, kündigte der Gemeindebürgermeister an. Er werde dabei auch die Ortsbürgermeister bitten, die Stellungnahmen ihrer Ortschaften zu erläutern. Bei dieser Gelegenheit könnten alle Argumente noch einmal vorgetragen werden.

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) hatte im Juni 2020 vier Vorzugsvarianten für die geplante Ortsumgehung vorgestellt. Sie würden derzeit „gleichrangig“, wie es von der Behörde heißt, auf ihre Machbarkeit, auf Vor- und Nachteile geprüft. Das Ergebnis dieses Abwägungsprozesses soll spätestens Anfang 2021 vorliegen.

Die von der Ortsumgehung betroffenen Gemeinden Biederitz und Gommern haben Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen in den Abwägungsprozess der Landesstraßenbaubehörde einzubringen. Wie die Stellungnahme der Gemeinde Biederitz aussehen wird, darüber will am heutigen Donnerstag, 19. November, um 19 Uhr, in der Mehrzweckhalle der Gemeinderat entscheiden.