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Personalprobleme Aktenstau im Burger Grundbuchamt

Das Grundbuchamt kämpft mit Personalengpässen. Notare haben nun eine schnelle Lösung gegen wochenlange Wartezeiten gefunden.

Von Juliane Just 17.03.2018, 00:01

Burg l Häuslebauer und Unternehmer haben es derzeit nicht leicht im Jerichower Land. Wer ein Grundstück erworben hat, muss teils mehrere Wochen warten, bis er im Grundbuch eingetragen und damit offizieller Grundstückseigentümer ist. Nicht nur die Finanzierung, auch der Bau kann durch die langen Wartezeiten kippen. Doch ein Ende des Aktenstaus ist nicht in Sicht.

Grund für die sich stapelnden Anträge sind laut Justizministerium mehrere Langzeiterkrankungen im Jahr 2017 sowie überdurchschnittliche viele Krankheitsausfälle im Februar 2018 zurückzuführen. Das Grundbuchamt in Burg gehört als Behörde zum Justizministerium und ist beim Amtsgericht Burg angegliedert. Des Weiteren sei die Bearbeitung der Anträge „durch technische Probleme erschwert“ worden, wie Detlef Thiel, Pressesprecher des Ministeriums, mitteilte.

Die Eintragung dringender Anträge wie Auflassungsvormerkungen oder Grundpfandrechte erfolgen laut dem Ministerium binnen einer Woche, anderweitige Einträge binnen eines Monats und Eintragungsnachrichten bis zu drei Monaten. Die Rückstände seien bis Ende Februar auf 897 Anträge angestiegen.

„Ich habe im November ein Haus gekauft und bisher noch nichts vom Grundbuchamt gehört“, sagt Marco Klapper (CDU), der im jüngsten Bauauschuss auf die Probleme im Grundbuchamt hinwies. „Die Situation ist schwierig für Unternehmen oder Familien, die im Landkreis investieren wollen“, sagt er.

Der Landkreis und die Stadt Burg wissen von den Problemen und haben sich mit einem Brief an das Justizministerium gewandt. „Wir haben in letzter Zeit des Öfteren von Bürgern gehört, dass sie seit Wochen und Monaten warten“, bestätigt Stadtsprecher Bernhard Ruth.

Das Problem ist auch bei den Notaren bekannt. Sie haben sich für eine zügige Vertragsabwicklung eine bürgerfreundliche Lösung einfallen lassen. Der Kaufpreis, welcher in den meisten Fällen von den Käufern über Bankkredite finanziert werden muss, wird durch die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch gesichert. Der Käufer muss den Kaufpreis in der Regel erst bezahlen, wenn für ihn im Grundbuch eine Eigentumsvormerkung eingetragen worden ist.

In der Grundbuchordnung ist im Paragraf 55 vermerkt, dass „jede Eintragung dem den Antrag einreichenden Notar, dem Antragsteller und dem eingetragenen Eigentümer sowie allen aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen bekanntgemacht werden“ soll. Die Banken zahlen die Darlehen aus und der Käufer kann den Kaufpreis fristgerecht bezahlen.

Es dauert aber mehrere Wochen, bis die Käufer die Eintragungsnachrichten in den Händen halten. Der Kaufpreis kann damit nicht bezahlt werden. Der Käufer wird nicht Eigentümer und müsse eventuell noch Bereitstellungszinsen bei der Bank bezahlen. Ein Teufelskreis.

Um dies zu verhindern, beantragen die Notare vermehrt eine Vorabmitteilung. Darin steht, ob im Grundbuch Eintragungen vorgenommen wurden, ohne deren Inhalt wiederzugeben. Daraufhin nehmen die Notare auf elektronischem Wege eine Grundbucheinsicht, drucken den Grundbuchauszug aus und schicken diesen an den Käufer. Dieser hat somit eine Vorlage für die Bank und kann seinen Kaufpreis bezahlen.

Allerdings ist die Einsicht in das Grundbuch mit Mehrkosten verbunden: acht Euro. „Das ist eine kleine Summe. Es kann aber nicht sein, dass die Kunden Mehrkosten in Kauf nehmen, weil das Land seine Aufgaben nicht erfüllt“, sagt Andreas Zoch, Notar in Burg.

Um den Aktenstau abzuarbeiten, wurde laut Justizministerium seit dem 1. März eine Bedienstete des mittleren Justizdienstes vom Amtsgericht Stendal abgeordnet. Diese sei „ausschließlich für die Abarbeitung von Grundbuchrückständen“ in Burg.

Der Kommentar zum Thema von Juliane Just.