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Belästigungsvorwurf nicht beweisbar Suspendierung von Harzer Polizeichef war schon Ende Januar rechtswidrig

Im Rechtsstreit mit dem Harzer Polizeichef Marco Zeuner wegen Belästigungsvorwürfen hat Sachsen-Anhalts Innenministerium eine schwere Schlappe eingefahren: Das Verwaltungsgericht Magdeburg gab dem Beamten am Donnerstag Recht.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 19.06.2025, 17:36
Marco Zeuner (rechts) und Anwalt Christian Rasch vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg.
Marco Zeuner (rechts) und Anwalt Christian Rasch vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Foto: Alexander Walter

Magdeburg - Die Suspendierung des Harzer Polizeichefs Marco Zeuner durch das Innenministerium war schon spätestens Ende Januar rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg am Donnerstag entschieden. In der Sache ging es um den Vorwurf sexueller Belästigung gegen den 55-Jährigen durch eine ihm unterstellte Beamtin des Harzer Reviers.