Belästigungsvorwurf nicht beweisbar Suspendierung von Harzer Polizeichef war schon Ende Januar rechtswidrig
Im Rechtsstreit mit dem Harzer Polizeichef Marco Zeuner wegen Belästigungsvorwürfen hat Sachsen-Anhalts Innenministerium eine schwere Schlappe eingefahren: Das Verwaltungsgericht Magdeburg gab dem Beamten am Donnerstag Recht.
Aktualisiert: 19.06.2025, 17:36

Magdeburg - Die Suspendierung des Harzer Polizeichefs Marco Zeuner durch das Innenministerium war schon spätestens Ende Januar rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg am Donnerstag entschieden. In der Sache ging es um den Vorwurf sexueller Belästigung gegen den 55-Jährigen durch eine ihm unterstellte Beamtin des Harzer Reviers.