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Regelung Knapp 6900 scharfe Waffen

5300 Lang- und etwas mehr als 1500 Kurzwaffen sind in Burg und Genthin registriert. Ein Gewehr darf allerdings nicht jeder führen.

Von Mario Kraus 15.01.2020, 00:01

Burg/Genthin l Werner E. hat den Jagdabend beendet. Im heimischen Revier saß er an, um möglichst ein Wildschwein in der Dämmerung zu erlegen. In diesen Tagen ist er mit weiteren Jagdfreunden häufiger an Feld- und Waldkanten draußen, um die Bestand an Schwarzkitteln wegen der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu dezimieren. Diesen Abend hat es nicht geklappt. Der Repetierer wird kurz gesäubert und mit der Munition in den sicheren, mehr als 200 Kilogramm schweren Waffenschrank verstaut – alles nach Vorschrift. Werner E. ist einer von mehr als 1000 Jägern zwischen Jerichow und Loburg, die scharfe Waffen führen und zu Hause aufbewahren dürfen. Sicherheit steht für ihn an erster Stelle.

Und auch die Politik hat dieses Thema Ende des vergangenen Jahres noch einmal auf die Agenda gehoben und das Waffenrecht geändert, um schärfere Kontrollmechanismen zu ermöglichen. Das Gesetz sieht einen Ausbau des nationalen Waffenregisters vor, um die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen zu erleichtern. Dazu werden auch neue Meldepflichten für Waffenhersteller und -händler eingeführt. Zudem wird die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen begrenzt, um deren Nutzung für Terroranschläge zu erschweren.

Jäger und Sportschützen sollen, wenn sie erstmals eine Waffenerlaubnis erhalten haben, künftig nach fünf und dann noch einmal nach zehn Jahren nachweisen müssen, dass sie diese tatsächlich noch nutzen. Soll heißen: „Wer eine Waffe erwerben will, muss das Bedürfnis dafür konkret nachweisen“, erläutert Kathrin Klemke, zuständige Fachbereichsleiterin für Ordnung in der Kreisverwaltung. Nur aus Spaß und persönlichen Gründen könne niemand eine Schusswaffe erwerben.

Neu ist zudem eine Regelüberprüfung von Waffenbesitzern durch den Verfassungsschutz vor Erteilung einer Waffenerlaubnis. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Extremisten legal keinen Zugang zu Waffen haben. Allerdings: Völlig ohne Überprüfung ist auch bislang kein Waffenschein ausgestellt worden, sagt Sachgebietsleiter Enrico Kentzler. Entsprechende Anfragen beim Bundeszentralregister über strafrechtliche Verurteilungen oder die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses gehörten beispielsweise zum Alltag.

Solche Prüfungen seien schon deshalb wichtig, weil die Anzahl der Waffen im Jerichower Land kontinuierlich gestiegen ist. Waren 2016 noch rund 4700 Lang- und knapp 1400 Kurzwaffen gemeldet, ist die Zahl bis September 2019 deutlich angestiegen – auf 5300 Lang- und mehr als 1500 Kurzwaffen. Ein Grund: Jäger oder Sportschützen können auch mehrere Waffen besitzen. Nicht wenige Weidmänner und -frauen haben vier oder fünf Jagdwaffen, die je nach der Art der Jagd eingesetzt werden. Um Enten zu schießen, nimmt Werner E. die Flinte, will er einen Schwarzkittel zur Strecke bringen, greift er zur so genannten Kugelwaffe und nimmt den erwähnten Repetierer zur Hand.

Daneben gibt es auch noch den Kleinen Waffenschein, der 670-mal an Personen ab 18 Jahren erteilt wurde, sagt Ketzler. Der umfasst den Erwerb von Gas-, Schreck- oder Signalwaffen. Waffenbesitzkarten haben zudem Waffensammler und Waffensachverständige.

Auch für die Aufbewahrung der Waffen gibt es klare Vorschriften nach entsprechenden Sicherheitsklassen. Der Kreis als Behörde kann dazu auch Kontrollen durchführen.