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Landwirtschaft Regen, der aus der Erde kommt

Die genehmigte Grundwasserentnahme zur Beregnung landwirtschaftlicher Nutzflächen bei Isterbies hat zu Verwunderung geführt.

Von Stephen Zechendorf 19.09.2019, 01:01

Isterbies l Trockene Felder und gesunkene Grundwasserpegel bestimmten zuletzt die Schlagzeilen. Der Landkreis Jerichower Land untersagte daher seinen Einwohnern zwischenzeitlich die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern.

Um so verwunderlicher schien da, dass die Genehmigungsbehörde der Entnahme von Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie für Brauch- und Anmachwasserbedarf am Standort Isterbies zustimmte. Genehmigt wurde der antragstellenden LIRS Agrar- und Dienstleistungs GmbH eine maximale Entnahmemenge von 124.190 Kubikmetern Grundwasser pro Jahr.

Auf Volksstimmeanfrage bestätigte Pressesprecherin Claudia Hopf-Koßmann, dass der Antragsteller im Januar 2019 die wasserrechtliche Erlaubnis für eine Grundwasserentnahme beantragt habe. Daraufhin nahm der Landkreis eine so genannte allgemeine Vorprüfung vor.

„Es wurde festgestellt, dass durch die beantragte Grundwasserentnahme erheblich nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu befürchten sind. Für die beantragte Grundwasserentnahme bei Isterbies besteht daher keine Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung“, erklärt die Landkreissprecherin auf eine Anfrage der Volksstimme. Als Fachbehörden seien der Fachbereich Umwelt des Landkreises Jerichower Land (Naturschutzbehörde, Wasserbehörde) sowie der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und die Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt und die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH beteiligt worden.

Nicht jedem Leser, der sich der Volksstimme gegenüber zu der Genehmigung geäußert hatte, wollte einleuchten, dass in Dürrezeiten Wasser für Biogasproduktion erlaubt sei, während auf den Feldern Früchte für Lebensmittel vertrocknen. Unterscheidet die Genehmigungsstelle, zu welchen Zweck das Wasser entnommen wird, also zwischen Futtermittel, Lebensmittel und Biogas?

„Nein“, sagt Landkreissprecherin Hopf-Koßmann: „In der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wurde nur die Grundwasserentnahme als solche berücksichtigt. Der Verwendungszweck des Grundwassers spielt dabei keine Rolle.“ Es werde im Rahmen der Überprüfung des Zusatzwasserbedarfs die Höhe der beantragten Entnahmemenge auf Plausibilität geprüft. Dabei werde die angebaute Frucht beziehungsweise die Fruchtfolge zugrunde gelegt. Ansonsten spiele das angebaute Gut keine Rolle im Genehmigungsverfahren.

Bereits vor einigen Jahren hatte der Landkreis Jerichower Land für die nördlich der Bundesstraße B 246 gelegene Brunnengalerie bei Rosian insgesamt eine Entnahme von maximal 270.000 Kubikmeter pro Jahr genehmigt. In der damaligen Genehmigung wurde ein dreijähriges Grundwassermonitoring zur Kontrolle der Grundwasserentnahmen, der Grundwasserstandentwicklung sowie der Überwachung der Grundwasserqualität beauflagt.

Auf die Frage, ob dieses Grundwassermonitoring läuft und wie oft seitdem mit welchen Ergebnissen kontrolliert wurde, heißt es aus dem Landkreis: „Die geforderten Daten wurden vom Antragsteller dokumentiert und übermittelt. Die übergebenen Daten werden jährlich kontrolliert.“

Nach Angaben des Landkreises zeigen die gemessenen Pegelstände „keine unerwarteten Auffälligkeiten“. Und weiter: „Alle Messstellen sind durch ein geringes, im hydrogeologischen Gutachten prognostiziertes Schwankungsverhalten gekennzeichnet und entsprechen dem normalen Jahresgang unter Berücksichtigung der Trockenperioden. Die Grundwasserabsenkung beschränkt sich auf die für Brunnen typischen Absenk-trichter und normalisiert sich in den entnahmefreien Monaten Oktober bis April.“

Die Anlagen seien „alle mit geeigneten Messeinrichtungen ausgestattet und die Ergebnisse werden regelmäßig an die Wasserbehörde übergeben“, versichert die zuständige Behörde in der Kreisstadt.

Im Rahmen des neuen Verfahrens sei das Grundwassermonitoring sowohl durch weitere Messstellen als auch im Umfang der einzureichenden Unterlagen erweitert worden.