Vor dem Schulstart Über 1000 Schüler betroffen: Geld reicht bei Familien im Jerichower Land nicht für Stifte und Hefte
Die Kosten für die Schulausstattung steigen stetig an. Über 1000 Schüler sind im Jerichower Land auf Geld vom Jobcenter angewiesen.

Burg/Genthin - Bei der Ausstattung für Erstklässler geht es finanziell ans Eingemachte. Neben den Materialien wie Hefte und Federtasche samt Inhalt, müssen auch eine Schul- und Sporttasche besorgt werden. Nicht selten ist es nötig, mit der Einschulung einen Generationenwechsel im Kinderzimmer vorzunehmen und es mit Schreibtisch und passendem Stuhl auszustatten. Schnell liegt die Summe im dreistelligen Bereich, die für alles zusammen gestemmt werden muss. Davon berichtet eine Familie aus Burg. Nicht jede Familie im Landkreis Jerichower Land kann sich das leisten. Die Zahl ist alarmierend.
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Fast 8.600 Anträge auf finanzielle Unterstützung sind in den vergangenen Jahren beim Jobcenter Jerichower Land eingegangen, das auch aufs Land kommt. Jährlich sind es im Durchschnitt über 1.200, wie auf Nachfrage vom Jobcenter zu erfahren ist. Für die Ausstattung von Schülern mit persönlichem Schulbedarf wie Stifte und Hefte werde zweimal jährlich ein pauschaler Betrag gezahlt, klärt Ulrike Mylius auf.
Im ersten Schulhalbjahr sind es 116 Euro, im zweiten dann 58 Euro, die zum 1. August beziehungsweise 1. Februar ausgezahlt werden.

Voraussetzung dafür sei ein Anspruch auf Bürgergeld. Für den Kauf oder die Ausleihe von Schulbüchern und Arbeitsheften werden dann außerdem die Kosten übernommen. Bitte die jeweilige Schule eine Mittagsverpflegung an, wird auch das Essengeld übernommen. Gleiches gilt für Fahrten mit dem Schulbus. Wobei der Landkreis Schülern der Klassenstufen 1 bis 10 auf Antrag eine kostenlose Fahrkarte zur Verfügung stellt.
Auch Klassenfahrten werden übernommen
Kostenintensive Vorhaben wie Schulausflüge und Klassenfahrten – schlagen oft mit einer dreistelligen Summe in die Haushaltskasse ein – sowie Nachhilfen können ebenfalls gefördert werden. Dies sei im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich, so Ulrike Mylius.
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Bei all den Unterstützungen spielt es übrigens keine Rolle, oder der jeweilige Schüler nun eingeschult wird oder eine andere Klassenstufe als die erste besucht. Leistungsrechtlich sei dies laut Jobcenter unerheblich. Angaben darüber, wieviele Familien von den Hilfen nun zum neuen Schuljahr gebrauch machen, können gegenwärtig nicht gemacht werden. Es seien alle Schulkinder erfasst, die Anspruch auf den Schulbedarf haben, „da die Vorlage einer Schulbescheinigung erforderlich ist“. Dies erfolgt erfahrungsgemäß im Laufe des ersten Einschulungsmonats. Das Geld würde entsprechend nachgezahlt werden.
Wer kein Bürgergeld bezieht, aber wegen geringen Einkommens Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschuss hat, kann die Leistungen für Bildung und Teilhabe ebenfalls beanspruchen. Dafür ist dann das Sozialamt vom Landkreis Ansprechpartner.