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Wasser Trockenheit führt zu Verboten

Der Landkreis Jerichower Land untersagt bis auf Weiteres die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Seen.

Von Thomas Pusch 07.07.2019, 07:00

Burg l In Ostwestfalen ist es Anfang der Woche zu Trinkwasserknappheit gekommen. In einzelnen Städten ist es daher verboten, Trinkwasser fürs Rasensprengen oder das Pool-Befüllen zu verwenden. Auch im Jerichower Land sieht sich die Verwaltung zum Handeln verpflichtet, wenn auch noch nicht mit so drakonischen Maßnahmen. Wegen der sehr niedrigen Wasserstände in Seen und Flüssen im Landkreis hat die Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus ober- irdischen Gewässern erlassen. Jegliche Entnahme mit Pumpen aus diesen Gewässern ist damit untersagt. Die Bundeswasserstraßen sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen. Sie tritt laut einer Pressemitteilung des Landkreises ab sofort in Kraft.

Durch die wenigen Niederschläge in den vergangenen Monaten und die langanhaltende Trockenheit im vergangenen Jahr seien die Wasserstände in den Oberflächengewässern sehr niedrig. „Da eine Änderung der Wassersituation derzeit nicht absehbar ist, sollen mit den Maßnahmen weitere Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts vermeiden werden“, fügte Pressesprecherin Claudia Hopf-Koßmann in der Mitteilung weiter aus.

Auch der Grundwasserspiegel ist aufgrund der Trockenheit weiter gesunken. Da aktuell keine ergiebigen Niederschläge vorhergesagt seien, könne sich die Lage bei einer erneuten Hitzeperiode weiter zuspitzen. In diesem Fall wäre auch eine befristete Einschränkung von Grundwasserentnahmen erforderlich. Um dafür vorzubeugen, bittet der Landkreis die Bevölkerung, die Bewässerung oder Beregnung von Pflanzen in die späten Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden zu verlegen, da die Verdunstung zu diesen Zeiten am besten ist.

Der Landkreis weist zudem darauf hin, dass das Entnehmen von Grundwasser über einen Brunnen nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine sogenannte Gewässerbenutzung darstellt, die grundsätzlich einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedarf. Bohrungen und Erdaufschlüsse, die so tief in den Boden eindringen, dass es Auswirkungen auf das Grundwasser geben könnte, seien der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Einen konkreten Wert in Metern zur Tiefe gibt es nicht, räumte Hauptamtsleiter Henry Liebe auf Nachfrage der Volksstimme ein. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die zuständige Behörde die Wirkungen der Arbeiten auf den Wasserhaushalt prüfen und die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann.

Insgesamt sind beim Landkreis 490 Brunnen registriert. Allein im vergangenen Jahr sind laut Hauptamtsleiter Liebe 30 Genehmigungen erteilt worden. Die Gebühr dafür beträgt zwischen 65 und höchstens 20.625 Euro. Sie errechnet sich aus einer recht komplizierten Formel, die Liebe erläuterte. Pro 1000 Liter Wasser, die im Genehmigungszeitraum entnommen werden können, werden 0,025 Cent in Rechnung gestellt. Hinzu kommt noch der Zeitaufwand der Behörde. Antwort: Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft die Untere Wasserbehörde die Einhaltung der Vorschriften. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung telefonisch unter 03921/949 74 10 und per Mail an wasserbehoerde@lkjl.de zur Verfügung.

Noch dürfen die Bewohner des Landkreises mit Trinkwasser gießen, werden lediglich gebeten, dies zu bestimmten Tageszeiten zu tun. Der Landkreis behält sich allerdings weitere Maßnahmen vor. „Bei weiterer Verschärfung der klimatischen Bedingungen können weitere Einschränkungen von Grundwasserentnahmen oder tageszeitliche Begrenzungen der Beregnung erforderlich werden“, kündigte Liebe an

Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert für den 7. Juli etwas kühlere Temperaturen und leichte Schauer, die aber weder die Waldbrandgefahr noch die Trockenheit reduzieren. Für Anfang der Woche rechnen die Meteorologen ebenfalls mit leichten Schauern, allerdings werden auch diese nicht zu einer wesentlichen Verbesserung der Lage führen.