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Neue Vorgaben Wie Haustiere aus der Ukraine im Jerichower Land betreut werden

Menschen und ihr liebgewonnenes Haustier sollen nach ihrer Flucht aus der ukrainischen Heimat nach Möglichkeit nicht getrennt werden. Wie kann das im Jerichower Land funktionieren?

Von Simone Pötschke und Mario Kraus 01.04.2022, 14:55
Ein kleiner Hund in einem Bus mit Flüchtlingen aus der Ukraine. Auch Haustiere müssen angemeldet werden.
Ein kleiner Hund in einem Bus mit Flüchtlingen aus der Ukraine. Auch Haustiere müssen angemeldet werden. Foto: dpa-Bildfunk

Genthin/Burg - Michael Reiß von der Privatinitiative „Genthin hilft“ schaut am späten Nachmittag im Stadtkulturhaus, in dem mit behördlicher Genehmigung Sach- und Kleiderspenden für Flüchtlinge bereitgestellt werden, vorbei. Er will sich davon überzeugen, dass alles „rund“ läuft. Immer wieder klingelt das Handy hartnäckig. Das schlauche, manchmal fühle er sich wie ein ausgebrannter Manager, scherzt er. Trotz aller Hektik hat er von dem Appell des sachsen-anhaltischen Tierschutzbeauftragten Dr. Marco König an alle Tierfreunde erfahren. Er adressiert an sie die Bitte, Geflüchtete mit Heimtieren privat aufzunehmen. König erklärt und verweist darauf, dass die Unterbringung dieser Tiere in Gemeinschaftsunterkünften nicht gestattet sei. Dass die Flüchtenden in den Gemeinschaftsunterkünften von den Tieren getrennt werden müssten – die Tiere würden zur Quarantäne in einem Heim untergebracht – sei weder für die Menschen noch für die Tiere erstrebenswert, wird der Veterinärmediziner in einer Pressemitteilung zitiert.