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Finanzausschuss Ausgleichsbeiträge: Entscheidung vertagt

Der Finanzausschuss Gardelegen hat die Beschlussvorlage zu den Ausgleichsbeiträgen für die Stadtsanierung zurückgestellt.

Von Cornelia Ahlfeld 15.01.2016, 02:00

Gardelegen l „Nur was innerhalb des Sanierungsgebietes liegt, kann abgerechnet werden, außerhalb nicht“, stellte Bürgermeisterin Mandy Zepig klar. Aber was genau liegt im Sanierungsgebiet? Diese Frage soll nun bis zum Hauptausschuss am kommenden Dienstag geklärt werden. Der Beschlussvorlage liegt zwar eine Karte bei, die aber könne man nicht mal mit einer Lupe ordentlich lesen, hat SPD-Stadtrat Jörg Marten festgestellt. In der Tat, zum Lesen der Karte im Miniaturformat mit unzähligen Schraffierungen und Linien reicht vermutlich nicht mal eine normale Lupe. Konkret geht es um Ausgleichsbeiträge, die die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet zahlen müssen. Die Innenstadtsanierung wurde 1991 gestartet.

Straßen, Wege, Plätze und öffentliche Gebäude wurden erneuert. Private Grundstücksbesitzer konnten ihre Häuser mit Fördergeld sanieren. 30 Millionen Euro wurden investiert. Davon konnte die Stadt 21 Millionen Euro über Fördergeld sichern. Für die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet war das bisher ohne Beitragsforderungen verbunden. Laut Baugesetzbuch werden die Grundstückseigentümer in Sanierungsgebieten mit einem Ausgleichsbeitrag finanziell beteiligt. Der ist nach 25 Jahren fällig und soll nun kassiert werden. Zu zahlen ist die Differenz zwischen dem Anfangsbodenwert und dem Bodenwert nach Abschluss der Sanierung. Die Berechnung der Beträge hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt im Auftrag der Stadt übernommen.

Der durchschnittliche Beitrag liegt bei 1000 Euro. Wer im ersten Jahr nach Beschlussfassung durch den Stadtrat zahlt, erhält einen Rabatt von 20 Prozent, fünf Prozent sind es im zweiten Jahr. Die Stadt rechnet mit Einnahmen von etwa 385 000 Euro, hatte Stadt-Bauamtsleiter Engelhard Behrends im Bauausschuss mitgeteilt. Sollte das Verfahren zügig abgewickelt werden können – vor dem Abschluss der Innenstadtsanierung im Jahr 2020 – dann kann die Stadt die Summe zu 100 Prozent behalten und für weitere Sanierungszwecke einsetzen. Nach 2020 müssen laut Förderrichtlinie jeweils ein Drittel an Bund und Land abgeführt werden. Und das will die Verwaltung nicht, betonte Behrends.

Das sei auch verständlich, so Marten. Es sei auch richtig, einen Anreiz zu bieten, aber 20 Prozent, das sei zu viel. 10 Prozent würden auch ausreichen. „Und das würde der Stadt noch mehr Geld einbringen“, stellte Marten klar. In der Beschlussvorlage fehlten auch konkrete Zahlen über mögliche Einnahmen, ebenso über die Gesamt- investitionen im Rahmen der Stadtsanierung. Was die Rabattprozente betreffe, so habe er sich von der Sachsen-Anhaltinischen Landesentwicklungsgesellschaft (SALEG), dem langjährigen Sanierungsträger der Stadt, beraten lassen, erläuterte Behrends.

 Zu Ausgaben und Einnahmen bezog er sich auf seine Informationen im Bauausschuss, sicherte aber zu, bis zum Hauptausschuss das Ganze schriftlich fixieren zu wollen. Ebenso die genauen Grenzen des Sanierungsgebietes. Als Beispiel hatte Marten die Goethe- und die Schillerstraße angeführt. Die Grundstücke würden wohl nicht im Sanierungsgebiet liegen, wohl aber die Straße. Das bestätigte Behrends. „Wer zahlt aber dann für die Goethestraße, wenn die mal gemacht wird?“, fragte Marten. Die könne dann ja nicht über Erschließungsbeiträge abgerechnet werden. Diese Fragen seien zwar nicht beschlussrelevant, reagierte Behrends. Konkrete Informationen soll es dazu dann im Hauptausschuss geben. Letztlich folgte der Finanzausschuss einem Antrag der CDU-Fraktion auf Vertagen, weil dazu noch Informationsbedarf bestehe.