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Amtsgericht Ein Einbruch als "Denkzettel"?

Ein Gardeleger, bei dem mehrfach eingebrochen wurde, installierte eine Kamera und erwischte den Täter. Nun stand der Gefilmte vor Gericht.

Von Petra Hartman 19.01.2019, 06:00

Gardelegen l Auf frischer Tat ertappt wurde ein Mann beim Versuch, in ein Haus einzudringen. Der Besitzer hatte wegen zahlreicher vorheriger Einbrüche eine Kamera installiert und so die Tat rechtzeitig entdeckt. Nun stand der 53-jährige Täter wegen eines Einbruchs und eines versuchten Einbruchs vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm den Versuch, eine Haustür aufzubrechen, vor. Außerdem soll er von einem Gartengrundstück drei verzinkte Gießkannen, zwei Weinballons und zwei Teile einer dreiteiligen Leiter entwendet haben.

Der Gardeleger, der zu der Zeit obdachlos war und in einer Gartenlaube lebte, stritt allerdings ab, die Gegenstände gestohlen zu haben. Und die Tür habe er zwar geöffnet, aber: „Ich habe die Tür ausgehängt, aber ich wollte sie nur da hinstellen, um dem Mann einen Denkzettel zu geben.“

Der Besitzer des Hauses, bei dem der 53-Jährige laut seiner Aussage fünf Jahre lang schwarz gearbeitet haben will, sei einfach in letzter Zeit immer unfreundlicher zu ihm geworden: „Es ging einfach nicht mehr, ich wurde jeden Tag runtergemacht, immer nur getriezt, ich wollte ihm eins auswischen.“

„Ich mache das Geschäft ja schon ziemlich lange, aber sowas habe ich noch nie gehört“, kommentierte Richter Axel Bormann diese Rechtfertigung des Angeklagten.“

Auch der 55-jährige Besitzer des Hauses, in das der Angeklagte auf diese Weise eingedrungen war, machte deutlich, dass es um Diebstahl und nicht um einen Denkzettel gegangen sei. Er war schon mehrfach Opfer von Einbrüchen geworden, und der Täter sei jedesmal der 53-Jährige gewesen. Allerdings ließ sich dies nicht beweisen. Doch beim jüngsten Vorfall hatte er eine Kamera installiert. Ein Erlebnis wie aus einem Fernsehkrimi: Als der Angeklagte in das Haus einbrach, befand sich der 55-Jährige gerade in seiner Firma. Er und seine beiden Angestellten konnten den Einbruch am Bildschirm live mitverfolgen. Der 55-Jährige verständigte die Polizei, fuhr zusammen mit den beiden Angestellten zum Haus und erwischte den Einbrecher auf frischer Tat.

Der Zeuge beschuldigte den Angeklagten zudem, bereits mehrfach in sein Haus eingebrochen zu sein. Es müsse jemand mit Ortskenntnissen gewesen sein, da das Gelände sehr groß sei. Auch habe er sich mit den Wachhunden auskennen müssen. Einmal habe der Mann ihm 1600 Euro gestohlen, das Geld habe er aus einem Portemonnaie in einem Sekretär entwendet.

Dabei hatte der Geschädigte den Angeklagten zuvor immer wieder unterstützt. Zwar nicht durch Schwarzarbeit, wie er betonte. Er habe zwei Angestellte, noch einen Mitarbeiter könne er sich gar nicht leisten. Er habe dem Angeklagten aber im Winter Brennholz zur Verfügung gestellt, habe auch Eier von dessen Hühnern für den 53-Jährigen verkauft. Auch habe der Angeklagte ein Stromaggregat von ihm erhalten. „Er ist jemand, der wenig hat und in seiner eigenen Welt lebt. Er hatte halt nur seinen Garten“, sagte der Zeuge.

Der Diebstahl der 1600 Euro ließ sich nicht nachweisen. Auch die Entwendung der drei Gießkannen, zwei Weinballons und zwei Dritteln einer dreiteiligen Leiter, die der 53-Jährige einem anderen Zeugen zufolge aus dessen Gartenschuppen mitgenommen haben sollte, blieb ungeklärt. Der Besitzer des Gartens, ein 60-jähriger Gardeleger, berichtete, auf dem Grundstück seien zwischen Weihnachten 2017 und Neujahr zwei Räume aufgebrochen worden. Später habe er die Gegenstände auf dem Nachbargrundstück gesehen. Doch Gießkannen und Weinballons ließen sich nicht mehr eindeutig identifizieren, und die Leiterteile waren auf dem Polizeifoto nicht gut erkennbar. Der Wert der Gegenstände habe ohnehin nur rund 100 Euro betragen, meinte der Zeuge.

Das Gericht entschied schließlich, das Verfahren unter einer Auflage einzustellen: Wenn der 53-Jährige innerhalb von zwei Monaten 50 gemeinnützige Arbeitsstunden leistet, ist der Fall erledigt. Sein Schraubendreher und der Spachtel, mit dem er die Tür aufgebrochen hatte, wurden eingezogen.