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Beschlüsse Jagdhunde künftig steuerfrei

Jagdhunde werden in Gardelegen künftig von der Hundesteuer befreit. Für Tierheimhunde wird die Steuerbefreiung auf drei Jahre erweitert.

Von Elke Weisbach 04.12.2019, 03:00

Gardelegen l Wer sich einen Hund aus dem Tierheim holt und ein neues, liebevolles Zuhause gibt, muss künftig drei Jahre lang keine Hundesteuer zahlen. Dafür sprach sich der Stadtrat am Montagabend mehrheitlich mit fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung im Rathaussaal aus. Ausgenommen davon sind Vorfallshunde, die schon mal zugebissen haben, und Vermutungshunde, die auf der Rasseliste stehen und landläufig Kampfhunde genannt werden.

Über diesen Bestandteil des AfD-Antrages zur Änderung der Hundesteuersatzung wurde im Stadtrat nicht groß diskutiert. Und es hätte wohl auch nicht mehr der Werbung dafür von Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher bedurft. Dennoch hatte sie noch einmal deutlich gemacht, dass die Stadt nicht zugrunde gehen werde, wenn diese Steuern ausbleiben. Das gelte auch für Jagdgebrauchshunde. Zudem sei es für die Hunde ja auch schöner, in Familien zu leben als im Tierheim.

Das einzige Gegenargument für die längere Steuerbefreiung kam von Oliver Stegert (SPD), der in den Raum stellte, wie jemand, der sich die Steuer nicht leisten könne, die Haltung des Hundes absichern wolle. Mehr Diskussionsbedarf gab es, wie auch schon in den Ausschüssen, beim Punkt Steuerbefreiung von Jagdgebrauchshunden, die aber nun laut Stadtratsbeschluss künftig von der Steuer befreit werden. 20 Mitglieder stimmten dafür, zwölf dagegen.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Gunnar Itagaki hatte zuvor noch einmal deutlich gemacht: „Jagdgebrauchshunde sind kein Vergnügen, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit.“ Rückendeckung bekam er von Ulrich Scheffler (SPD/VG/FFW), für den die Steuerbefreiung der Jagdgebrauchshunde eine Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements der Jäger sei. Sie engagieren sich zu jeder Tages- und Nachtzeit, um dem Tierwohl gerecht zu werden und Leiden zu verkürzen. Zudem stehe der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den 1200 Euro Einnahmen für die 60 Jagdgebrauchshunde.

Auch Sandra Sobainski (CDU) sprach sich für die Steuerbefreiung aus. Sie sehe zwar auch schon die Steuerermäßigung als Anerkennung, aber für sie gebe es keinen Unterschied zwischen Jagdgebrauchshunden sowie Blinden- und Herdengebrauchshunden, die ja auch steuerbefreit seien. Sie alle müssen Prüfungen abgelegen und gehören zur Familie. Sie sollten gleich behandelt werden.

Gegen die Steuerbefreiung argumentierte, wie auch schon in den Ausschüssen zuvor, Oliver Stegert, der die Jagd mehr als Hobby sieht. Und in dieser Meinung wurde er , wie der Sozialdemokrat sagte, während der jüngsten Kreistagssitzung auch vom Kreisjägermeister Hans-Ulrich Brückner bestärkt. Denn der habe dort laut Stegert explizit gesagt: „Die Jagd ist ein Hobby.“

Die beiden Beschlüsse werden nun von der Verwaltung in die bestehende Hundesteuersatzung eingearbeitet und sind im neuen Jahr 2020 mit der Veröffentlichung wirksam. Unangetastet bleibt dagegen der Paragraf 3, Punkt 1, der Satzung, der die jährliche Steuer für die Hunde regelt, und zwar auch, dass diese „für einen und jeden weiteren gefährlichen Hund 300 Euro“ beträgt. Wenigstens die Vermutungshunde von der Rasseliste hier vor Ort normal zu besteuern, wie es die AfD beantragt hatte, wurde mehrheitlich abgelehnt. Nur die AfD-Fraktion stimmte dafür.

Sebastian Koch hatte zuvor noch einmal erläutert, dass man damit ein Zeichen setzen könne, da andere Länder die Rasseliste bereits abgeschafft haben. Dem folgte die Mehrheit der Stadträte aber nicht, obwohl er das nicht auf Vorfallshunde bezog: „Wenn die bissig sind, bleiben sie bissig. Steuern regeln nicht den Beißhund.“ Allerdings regte er an, darüber nachzudenken, was man tun könne, damit das Tierheim nicht zum Hort für diese Hunde wird.