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"Dass ich müde war, kann ich nicht sagen"

28.03.2015, 01:14

Gardelegen (iwi) l Weil er am 29. August 2014 einen Unfall verursacht hatte, musste sich ein Gardeleger am gestrigen Freitag vor Gericht verantworten. Angeklagt war der 28-Jährige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Mann war auf dem Rückweg von der Arbeit in Wolfsburg, als er auf der Bundesstraße 188 kurz vor Gardelegen in den Sekundenschlaf fiel und mit seinem Audi nach links auf die Gegenfahrbahn kam. Dabei kollidierte sein Wagen noch mit einem anderen Fahrzeug. Die Insassen blieben jedoch unverletzt.

Der Angeklagte blieb gestern bei seiner Meinung, dass er nicht übermüdet war: "Dass ich müde war, kann ich nicht sagen." Er habe an dem Tag nur leichte Arbeit gehabt und nach Dienstschluss noch auf einen Kollegen gewartet, der mitfahren wollte. Als der nicht kam, "bin ich alleine losgefahren". Ihm sei bewusst, dass er nicht hätten fahren dürfen, wenn er müde gewesen wäre: "Aber ich habe mich nicht müde gefühlt", betonte er ein zweites Mal. Die Nachfragen von Richter Bormann, ob er womöglich gegähnt habe oder es andere Anzeichen gegeben habe, verneinte der Mann. "Sie wollen mir also erzählen, dass Sie einfach so eingenickt sind", so der Richter. Das sei ja wohl kaum vorstellbar, dass einem einfach so die Augen zufallen.

Weil nun genau dieser Umstand aber vom Angeklagten bestritten wird, wird nun ein Gutachter dazugezogen, der klären soll, ob es ganz plötzlich, ohne vorherige Anzeichen, zu einem Sekundenschlaf kommen kann. Bormann wies den Angeklagten, der in Begleitung eines Rechtsanwaltes und eines Dolmetschers war, darauf hin, dass sich die Kosten bei einem Schuldspruch durch die erneute Ladung der Zeugen und die des Gutachters erhöhen würden. Doch der 28-Jährige blieb bei seiner Aussage, nicht müde gewesen zu sein. Den Sekundenschlaf bestritt er nicht.

Nun werden zu einem zweiten Termin wieder die drei Zeugen, zwei Polizeibeamte sowie erstmals ein Gutachter geladen.