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Friedhöfe Grabstätten werden deutlich teurer

Der Finanzausschuss hat sich einstimmig für die neuen und deutlich höheren Friedhofsgebühren in Gardelegen ausgesprochen.

Von Cornelia Ahlfeld 23.11.2018, 05:00

Gardelegen l Größere Diskussionen gab es nicht im Finanzausschuss am Mittwochabend zur Friedhofssatzung und der dazugehörigen Friedhofsgebührensatzung. Allerdings wären Änderungswünsche auch nur begrenzt möglich, denn die Kommunen seien laut Kommunalabgabengesetz angehalten, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu arbeiten, stellte Andrea Schellhorn von Heyder & Partner, einer Gesellschaft für Kommunalberatung, klar. Das Unternehmen hatte im Auftrag der Stadt die Gebührenkalkulation für die 27 Friedhöfe und 35 Trauerhallen in städtischer Trägerschaft erstellt, auch die erste Kalkulation für den Zeitraum von 2015 bis 2018.

Seitdem gelten erstmals einheitliche Gebühren für alle Friedhöfe und – gestaffelt in vier Ausstattungskategorien – auch für alle Trauerhallen. Grundsätzlich würden alle Aufwendungen, die mit dem Friedhof in Zusammenhang stehen, in die Gebühren einfließen, erläuterte Schellhase: Winterdienst, Versicherungen, Investitionen, Instandhaltungen, Pflege und Unterhaltung, Neuanlagen von Gräberfeldern, wie derzeit auf vielen Friedhöfen anonyme oder teilanonyme Bestattungsflächen, und vieles mehr. Nicht umgelegt werden dagegen Kosten für Kriegs- und Ehrengräber.

Die Erhöhungen für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten liegen zwischen 3,9 und 35,9 Prozent oder zwischen 17 Euro und 446 Euro. Am geringsten fällt die Erhöhung für ein zweistelliges Erdgrab aus. In der auslaufenden Kalkulationsphase waren dafür 1358,03 Euro zu zahlen. Ab Januar 2019 sollen es 1411,60 Euro sein, also 53,57 Euro mehr – eine Steigerung um 3,9 Prozent. 446,63 Euro mehr sind für ein Rasenerdgrab mit Platte zu zahlen. Das kostete bisher 1242,73 Euro. Künftig werden es 1689,36 Euro sein. Erhöht werden auch die Friedhofsunterhaltungsgebühren unter anderem für die Pflege der Anlagen.

Unverändert bleiben die Nutzungsgebühren für die Trauerhallen. Der politische Preis – gestaffelt in vier Kategorien – von 120, 100, 80 und 60 Euro soll auch weiterhin gelten. Obgleich laut der neuen Gebührenkalkulation die Nutzung von Trauerhallen tatsächlich noch teurer wäre als bei der ersten Kalkulation. So wären beispielsweise bei der Ipser Trauerhalle nach der ersten Kalkulation 887,18 Euro fällig gewesen. Nach der neuen Kalkulation wären es gar 1687,28 Euro. SPD-Stadtrat Jörg Marten ging in diesem Zusammenhang auf die Informationsversammlung zum Thema Friedhofsgestaltung und -pflege ein, die am 7. November in der Willi-Friedrichs-Sporthalle stattfand. Dort habe es teils heftige Kritik am Gardeleger Friedhof gegeben. „Wie geht denn die Verwaltung damit um?“, so Marten.

Dazu seien bereits zwei Termine anberaumt, informierte Bürgermeisterin Mandy Zepig. Am 30. November finde ein Gespräch mit der Lebenshilfe statt, die im Auftrag der Stadt die Friedhofspflege ausführt. Am 4. Dezember folge ein Gespräch mit den Bürgern. Danach soll die weitere Marschroute festgelegt werden, „wo wir auch eine Bürgerbeteiligung planen“, so Zepig. Fachbereichsleiterin Isolde Niebuhr erinnerte daran, dass der Gardeleger Friedhof unter Denkmalschutz stehe. Außerdem gebe es eine gartenpflegerische Rahmenkonzeption für den Friedhof, die im Rahmen einer Bachelorarbeit entstanden ist.