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Gerichtsurteil Ohne Führerschein auf Verfolgungsjagd

Für vierfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis - darunter eine Flucht vor der Polizei - erhielt ein 33-jähriger eine Haftstrafe.

21.08.2020, 15:31

Gardelegen l Ein heute 33-jähriger Hausmeister aus der Einheitsgemeinde Gardelegen wurde regelmäßig ohne Fahrerlaubnis hinterm Steuer erwischt. Als er sich zusätzlich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte und einen Blitzer auslöste, waren dies weder die ersten, noch letzten seiner Vergehen. Am 17. August wurden vier seiner Delikte am Amtsgericht Gardelegen verhandelt – der zweite Prozesstermin.

Doch der Reihe nach: Als der Angeklagte am 10. November 2019 von einer Gardelegener Tankstelle losfuhr – so die Anklageschrift –, wollten ihn zwei Polizeibeamte ohne besonderen Anlass kontrollieren. Der Angeklagte beschleunigte daraufhin und lieferte sich mit den Polizisten eine Verfolgungsjagd, die über die B 188, die B 71 und mehrere Ortschaften führte.

Auf den Bundesstraßen erreichte er Geschwindigkeiten von bis zu 180 Stundenkilometern und überholte andere Fahrer von rechts. Auch innerorts missachtete er die Vorgaben zu Geschwindigkeit und Vorfahrt.

Auf einem Waldstück, das nach Estedt führte, setzten die Beamten schließlich auf und beschädigten ihren Wagen. So konnte der Angeklagte die Verfolger abhängen. Dennoch machte die Polizei die Wohnung seiner Mutter ausfindig, in der er auch wohnte, und durchsuchte diese, während er noch unterwegs war.

Zudem konnten ihn Mitarbeiterinnen der Tankstelle identifizieren: Eine von ihnen berichtete ihrem Freund von dem Vorfall, der schon den Namen des Gesuchten kannte – woher, blieb unklar. Über Facebook fanden sie Fotos von ihm, auf dem die Kassiererin, die ihn bediente, ihn erkannte.

Für das Delikt sah die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten als angemessen, für die anderen jeweils neun Monate.

Denn der Angeklagte wurde etwa zwei Monate später erneut auffällig, als er am 15. Januar dieses Jahres in eine Radarfalle geriet und so einen Fotobeweis lieferte, dass er ohne Fahrerlaubnis unterwegs war.

Einen Monat später, am 16. Februar, besuchten zwei Polizisten den Angeklagten wegen einer Gefährderansprache. Damit wird auffälligen Personen signalisiert, dass die Polizei ihnen besondere Aufmerksamkeit schenkt – als Maßnahme, ihr Verhalten zu beeinflussen.

Dass diese Maßnahme beim Angeklagten nötig war, zeigte er, indem er sich ihr möglicherweise unbewusst entzog: Er fuhr drei Meter neben den Beamten aus der Garage und davon, eine Fahrerlaubnis besaß er nach wie vor nicht.

Seine jüngste Straftat soll sich am 6. März ereignet haben. Nachdem er seine Tochter abgeholt hatte, will ihn der neue Freund seiner Ex-Frau beim Fahren gesehen haben – allerdings ohne Tochter. Freund und Ex seien von Magdeburg in die Region Gardelegen gefahren, um zu überprüfen, wie es der Tochter gehe, gab der Partner in der vorherigen Verhandlung an.

Der Angeklagte und seine Mutter – eine der geladenen Zeuginnen – stritten dies ab.

Für alle vier Delikte beantragte die Staatsanwältin eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten – ohne Bewährung, da der Angeklagte diese schon bei früheren Urteilen missachtet hatte. Er sollte außerdem die Kosten des Verfahrens tragen und für drei Jahre keine Fahrerlaubnis ausgestellt bekommen.

Seine Verteidigerin setzte sich dagegen für einen Freispruch in allen Fällen ein, denn „es passt alles hinten und vorn nicht“, so ihre Beurteilung der Beweise. Die Aussagen der Beamten zum Fall im November widersprächen sich, das Blitzerfoto vom Januar könne nicht eindeutig zugeordnet werden und die Beamten vom Februar hätten den Angeklagten nicht eindeutig erkennen können.

Außerdem sei der Zeuge im März-Fall als Partner der Ex-Frau voreingenommen. Sie sah es zudem als unglaubwürdig an, dass der Angeklagte nach der Ankunft zu Hause gleich wieder ins Auto stieg, statt Zeit mit seiner Tochter zu verbringen, und dass Zeuge und Ex-Frau nur für eine kurze Kontrolle die Strecke Magdeburg - Region Gardelegen hinter sich brachten.

Richter Axel Bormann sah dies anders: Die Widersprüche in den Aussagen widerlegten nicht den eigentlichen Sachverhalt, das Foto wäre erkennbar und der Partner habe sachlich ausgesagt. Er setzte daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten an, zuzüglich Verfahrenskosten.

Bewährung gab es nicht für den Angeklagten, vom dreijährigen Fahrverbot sah Richter Axel Bormann allerdings ab. Der Angeklagte hat nach dem Verhängen des Urteils eine Woche Zeit, um Einspruch einzulegen.