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Hansestadt Gardelegen will notfalls klagen Kein Scherz: In Drömling steht jedes Haus unter Denkmalschutz

Nach Ansicht von Altmarkkreis und Land Sachsen-Anhalt steht der komplette Drömling unter Denkmalschutz. Alles, was ohne Genehmigung errichtet oder verändert wird, fällt unter Schwarzbauten. (Karte des betroffenen Gebietes im Artikel).

Von Cornelia Ahlfeld 10.10.2025, 09:47
Darf nicht einmal mehr ein Weg im Drömling repariert werden ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung? Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher will notfalls klagen.
Darf nicht einmal mehr ein Weg im Drömling repariert werden ohne denkmalschutzrechtliche Genehmigung? Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Schumacher will notfalls klagen. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Gardelegen. - Ein Zufall brachte es ans Licht: Es war ein Weg im Drömling, der nach der Beseitigung von Sturmschäden wieder auf Vordermann gebracht werden sollte. Es sollten Löcher zugeschoben werden – mehr nicht. Doch da kam die Denkmalschutzbehörde des Altmarkkreises des Weges und teilte mit: „So geht das nicht. Dazu wird eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung benötigt.“ Wie jetzt, fragte die Verwaltung der Hansestadt Gardelegen. „Ja, der gesamte Drömling steht unter Denkmalschutz“, lautete die Information.