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Feuerwerksverbot Knallerei nur an bestimmten Orten?

Mitternacht und das neue Jahr wird mit Feuerwerk begrüßt. Doch es soll in Gardelegen nicht mehr überall geknallt werden dürfen.

Von Elke Weisbach 16.10.2019, 04:00

Gardelegen l Den Antrag von Dirk Kuke zur vorliegenden Beschlussvorlage über die erste Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt gab es am Montagabend als Tischvorlage für die Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Ordnungsangelegenheiten. Er war, wie Bürgermeisterin Mandy Schumacher kurz erläuterte, erst „heute Mittag“ bei ihr eingegangen, sollte aber dennoch beraten werden.

Kuke sieht, wie er sagte, Handlungsbedarf, die Silvesterknallerei einzuschränken, da die Nutzung von pyrotechnischen Erzeugnissen zu Silvester oder besonderen Feiertagen sich grundsätzlich wohl nur sehr schwierig verbieten lasse. Deshalb sollte der Gebrauch auf bestimmte Plätze eingegrenzt werden.

Wie er in seiner Begründung schreibt, verursachen Raketen und Böller regelmäßig Feinstaubalarm in der Silvesternacht, was nicht nur die Umwelt belaste, sondern auch eine unmittelbare Gefahr für die Menschen sei. Hinzu komme die Verschmutzung der Umwelt durch den entstehenden Restmüll. Auch führe die Verwendung von Raketen und Böllern in der Nähe von sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Senioren- und Tierheimen zu psychischen und physischen Belastungen bei Mensch und Tier. „Deshalb sollten wir schauen,“ so Kuke, „ob wir das mäßigen, etwas leiten können“. Da er dazu nichts in der Verordnung gefunden habe, sollte ein entsprechender Passus aufgenommen werden, meint er. Doch so einfach, wie sich das anhört, ist es nicht, wie Gardelegens Ordnungsamtsleiterin Isolde Niebuhr erklärte.

Die Gefahrenabwehrverordnung könne nur das regeln, was noch nicht in anderen Verordnungen und Gesetzen festgelegt sei. Und in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz sei im Paragraf 23 klar definiert, wo das Abbrennen von Pyrotechnik verboten sei. Außerdem könne man nicht sagen, wo man etwas darf und damit automatisch alle anderen Orte ausschließen. Die einzige Möglichkeit wären Ausnahmen für bestimmte Orte nach Paragraf 24 des Sprengstoffgesetzes. Dazu bräuchte es eines entsprechendes Entwurfes, der beim Altmarkkreis Salzwedel zur Genehmigung eingereicht werden müsse, so Niebuhr.

Doch nicht nur die behördlichen Regelungen stehen dem Antrag entgegen. Sieghard Dutz (Linke) erklärte, dass er über den Antrag nicht entscheiden könne. „Ich bin auch fürs Nichtknallen“, sagte er, aber da hängen ganze Wirtschaftszweige dran. Und weiter: „Ich bin als Stadtrat nicht dafür da, Leute zu erziehen.“ Für Andreas Höppner (Linke) lasse der Antrag zudem offen, wer den Müll auf den festgelegten Plätzen entsorgen soll. Und Dr. Johannes Förster (Linke) erklärte, dass man das ja nicht nur auf Silvester beziehen können. Feuerwerke sehe er öfter.

Am Ende nahm Kuke seinen Antrag „erstmal wieder mit“, so dass über ihn nicht abgestimmt wurde. Einstimmig wurde vom Ausschuss anschließend die Änderung in der Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. Sie wurde im Paragrafen 4 um Absatz g erweitert, der besagt: „Es ist untersagt auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen Abfälle (z.B. Pappteller, Kunststoffbecher, Blechdosen, Zigarettenschachteln und -kippen, Zeitungen) wegzuwerfen und Kaugummis auszuspucken.“ Wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.