1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Gardelegen
  6. >
  7. Landgericht setzt Haftstrafe zur Bewährung aus

26-jähriger Gardelegener schlägt ahnungslose Passanten und raubt sie aus Landgericht setzt Haftstrafe zur Bewährung aus

Von Wolfgang Biermann 24.01.2011, 04:25

Stendal. "Ich weiß nicht, warum ich das getan habe. Es tut mir leid." Am Donnerstag musste sich ein 26-jähriger Gardelegener vor dem Landgericht Stendal wegen zweifachen Raubes und eines versuchten Raubes verantworten. Mindeststrafe je Tat ist im Regelfall ein Jahr Gefängnis. Dazu kam auch noch vorsätzliche Körperverletzung. Doch der Angeklagte bekam Bewährung.

Am 3. Mai vorigen Jahres fühlte sich der Beschuldigte gegen 20 Uhr durch Blicke von zwei jungen Männern am Bahnhofsvorplatz in Gardelegen belästigt. Leicht alkoholisiert begab er sich zu diesen und mahnte die ihm unbekannten späteren Opfer, "nicht so zu schauen". Nachfolgend forderte er von einem der jungen Männer die Herausgabe des Handys und entriss es ihm schließlich, als er es nicht hergeben wollte. Der Täter gab es ihm später aber wieder zurück.

Handys eingefordert

Dem zweiten Opfer verpasste er, als es der Forderung nach Herausgabe seines Handys nicht nachkam, Faustschläge ins Gesicht und drückte ihm die Kehle zu. Zur Wegnahme des Handys kam es nicht. Einem dritten Opfer nahm er wenig später Tabakdose und Zigarettenstopfer weg, nicht ohne auch diesem noch einen Faustschlag ins Gesicht zu versetzen.

Dafür wurde der wegen Führen eines Autos unter Alkoholeinfluss zweifach vorbestrafte und deshalb unter Bewährung stehende Angeklagte am Amtsgericht Gardelegen am 5. Oktober zu 20 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. "Ein in der Höhe gänzlich richtiges Urteil", wie Staatsanwalt Toralf Voigt jetzt in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht befand. Dennoch läge dieser Fall anders als gewöhnlich.

Es handele sich um eine "persönlichkeitsfremde Tat". Solle heißen, der Angeklagte sei keiner der "üblichen Kriminellen". Das bestätigte auch dessen Bewährungshelferin. Sie erklärte dem Gericht, dass der gelernte Heizungsbauer und ehemalige Zeitsoldat nach der Trennung von der Mutter seines Kindes "in ein tiefes Loch gefallen" sei.

"Er hatte den Halt verloren, diesen jetzt aber durch eine neue Beziehung wiedergefunden", befürwortete sie eine Bewährungsstrafe. Ebenso plädierte Verteidiger Wolfgang Paul für eine Strafaussetzung zur Bewährung, auch wenn sein Mandant zur Verantwortung gezogen werden müsse. "Er hat eine gute Entwicklung genommen, bereut die Taten, hat sich bei den Opfern entschuldigt und einen 400-Euro-Job mit der Aussicht auf Festanstellung", so der Anwalt.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler befand, dass es sich um Raub "mittlerer Art und Güte" im minderschweren Fall handelte. In ihrem Urteil setzten die Richter die Haftstrafe für vier Jahre zur Bewährung aus. Dazu muss der 26-Jährige 350 Euro an eine Selbsthilfegruppe für Alkoholkranke in Gardelegen zahlen. Richter Galler fehlte "jedes Verständnis für die Taten", wie er betonte. Er hielt sie aber für einen "einmaligen Gewaltdurchbruch", weil dem Angeklagten die "Sicherungen durchgebrannt" seien. Das Gericht sieht eine positive Sozialprognose: "Der Angeklagte hat seine Lebensverhältnisse wieder in den Griff bekommen", heißt es in der Urteilsbegründung.