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Das sagen Polizei und Gerichte Meinungsfreiheit oder Hass und Hetze? Wann Kommentare auf Facebook Straftatbestände erfüllen

Die Meinungsfreiheit endet da, wo Straftatbestände erfüllt werden, erklärt die Polizei anhand eines Volksstimme-Beitrages. Die Abgrenzung ist aber in vielen Fällen nicht einfach...

Von Stefanie Herrmann 07.10.2025, 07:46
Hass und Hetze im Internet, hier unter einem Beitrag der Volksstimme Altmark auf Facebook  – was strafbar ist und was nicht, darüber entscheiden am Ende Gerichte.
Hass und Hetze im Internet, hier unter einem Beitrag der Volksstimme Altmark auf Facebook – was strafbar ist und was nicht, darüber entscheiden am Ende Gerichte. Foto: Screenshot Facebook/Herrmann

Gardelegen. - Auf Facebook ist es ein alltägliches Bild. Unter Artikeln der Volksstimme zu bestimmten Themen häufen sich Kommentare über „nichtskönnende Politstatisten“ und „linksgrüne Verwirrte“. Andere Beispiele sind Statements wie: „Kümmert Euch um die Messerstecher und Terroristen, die wir täglich importieren und auf unsre Kosten leben...“, „dann schläft der rechte Trottel zur Abwechslung einmal klüger ein, als er am Morgen aufgewacht ist“, oder – unter einem Bericht über einen Gerichtsprozess wegen Pädophilie – „Ekelhafte Drecksau!!! Todesstrafe für solche Menschen!!!“, „Ja, solche Delikte werden in diesem korrupten System von der Justiz weg gelächelt... Man kann doch nur erahnen, was für geistesgestörte Menschen uns regieren!“ Wo sind eigentlich die Grenzen?