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Prozess Revolververkauf mit teurem Ende

Jeweils 1000 Euro müssen zwei Männer bezahlen. Weil keine Erwerbsbewilligung vorlag, wurden sie angeklagt.

Von Ilka Marten 18.05.2016, 03:00

Gardelegen l „Menschenskind! Männer!“ Mit diesem Satz kommentierte Richter Axel Bormann am Dienstag eine Anklage: Zwei Männer aus Gardelegen mussten sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Amtsgericht verantworten. Beide sind von Beruf Forstbeamter. „Wir sind ein bisschen blöd, dass wir das so gemacht haben“, gab der eine Angeklagte gleich zu.

Der Vorwurf an die zwei Männer: Sie hatten im November 2015 einen Kaufvertrag über einen Revolver geschlossen. Der eine verkaufte, der andere kaufte den Revolver. Beide sind erfahren mit Waffen, mehrere sind auf ihre Namen eingetragen. Den Kaufvertrag schickte der Käufer an den Altmarkkreis Salzwedel, damit der Revolver auf den neuen Besitzer umgetragen werden sollte. Das passierte auch, er erhielt ein Schreiben, dass die Waffe ordnungsgemäß ausgetragen wurde: „Aber einen Tag später habe ich dann das Schreiben bekommen, dass ich gegen das Waffengesetz verstoßen habe.“

Denn vor dem Verkauf hatten die Männer beim Altmarkkreis Salzwedel keine Erwerbsbewilligung beantragt. Das war der Fehler, der dafür sorgte, dass die zwei Beamten auf der Anklagebank im Gerichtssaal Platz nehmen mussten.

„Man sollte davon ausgehen, dass zwei Profis wissen, wie sie mit Waffen und auch mit den Besitzkarten umgehen müssen“, merkte der Richter an. „Wir dachten, mit dem Kaufvertrag sind wir rechtlich auf der sicheren Seite“, sagte dazu der Verkäufer. Beiden waren die Verhandlung gestern sichtlich unangenehm.

„Was soll die Frau Staatsanwältin nun beantragen?“, fragte der Richter die zwei Männer. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wir sind die gebrannten Kinder. Alle Kollegen von uns wissen jetzt Bescheid, dass man es so nicht macht“, so der eine Angeklagte.

Der Richter stellte das Verfahren gegen die beiden Herren vorläufig ein. Die Forstbeamten müssen nun bis zum 1. Juni jeweils 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein überweisen.