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Sonderrechte für Retter Rettungswagen versperrt Straße: Dürfen Einsatzfahrzeuge alles?

Umgekehrt ist es immer wieder ein Aufregerthema – doch was ist eigentlich, wenn ein Rettungswagen selbst den Verkehr behindert, ohne dass das augenscheinlich nötig wäre?

Von Gesine Biermann Aktualisiert: 25.11.2023, 12:15
Ein Rettungswagen parkt mit blinkendem Blaulicht in einer Sackgasse so, dass kein anderes Fahrzeug mehr durchkommt. Darf er das?
Ein Rettungswagen parkt mit blinkendem Blaulicht in einer Sackgasse so, dass kein anderes Fahrzeug mehr durchkommt. Darf er das? Gesine Biermann

Gardelegen - Sie sind wichtig, sie haben Vorfahrt und sie dürfen sich auch dorthin stellen, wo andere nicht stehen dürfen: Einsatzwagen haben Sonderrechte. Wenn es schnell gehen muss, bei Gefahr im Verzug, wenn Leben oder Gesundheit von Menschen auf dem Spiel stehen, immer dann sind Fahrzeuge der Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Feuerwehr oder Polizei von den Regeln der Straßenverkehrsordnung befreit. So weit, so wichtig und richtig ...