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Polizei Tatort Internet: Deutlich weniger Anfragen zu Beratungsangeboten

19 Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs haben Beamte des Polizeirevieres des Altmarkkreises Salzwedel 2020 geführt. Ein leichter Anstieg zum Vorjahr.

Von Antje Mewes 10.05.2021, 17:50
Sexueller Missbrauch passiert häufig im Internet.
Sexueller Missbrauch passiert häufig im Internet. Foto: dpa

Altmarkkreis

Immer, wenn über spektakuläre Ermittlungserfolge oder Gerichtsprozesse berichtet wird, rückt das Thema sexueller Missbrauch ins Licht der Öffentlichkeit. Was sich im Verborgenen abspielt und welches Leid für die Betroffenen damit verbunden ist, bekommen meist nur diejenigen mit, die sich professionell damit beschäftigen.

Die stellvertretende Vorsitzende, Sybille Stegemann, und ihre Mitstreiterinnen arbeiten überwiegend ehrenamtlich für den Verein Miß-Mut, einer offiziellen Beratungsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt. Sie haben direkten Kontakt zu den Minderjährigen und ihren Betreuungspersonen. Dabei haben sie festgestellt, dass sich im Corona-Jahr weniger Fachpersonal aus der Kinder- und Jugendarbeit sowie aus Tagesstätten oder Schulen an den Verein gewandt haben, um Hilfe zu suchen. Waren es 2019 noch 140 Anfragen, so gab es im vergangenen Jahr nur 84. Die Fachleute bei Miß-Mut führen das darauf zurück, dass Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen und ähnliches vielfach länger geschlossen waren. Doch auch aus den Familien, wie von Eltern, Großeltern oder anderen Verwandten, kamen weniger Anfragen. Stegemann: „Überlagert von Corona und vielen anderen Problemen, mit denen Familien in diesem Zusammenhang zu kämpfen haben, sank diese Zahl um 50 Prozent.“

Für die Beraterinnen steht fest, dass Kinder und Jugendliche in Pandemie-Zeiten viel mehr vor dem Rechner sitzen, zum Lernen und um ihre Freizeit zu verbringen. Das erhöht die Gefahr, dass sie Opfer von Cyber-Grooming werden. Der englische Begriff bedeutet das gezielte Ansprechen von Minderjährigen über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen, erklärte Stegemann. Das äußere sich in Belästigungen, der Aufforderung, Nacktfotos zu schicken und sogar in Erpressungen. Langfristig würden die Täter versuchen, die jungen Menschen im realen Leben zu treffen.

„In unseren Beratungsgesprächen fallen immer wieder die Namen der Plattformen wie TikTok, Instagram, aber auch von Messenger-Diensten wie WhatsApp und SnapChat“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende.

Die meisten Fragen aus dem vergangenen Jahr betrafen Übergriffe in digitaler Form, informiert sie und beschreibt ein Beispiel: Jugendliche bekommen von Klassenkameraden oder fremden Personen pornografisches Bildmaterial geschickt – oft sogenannte Penisbilder. Dann seien sie verunsichert, möchten wissen, was sie tun sollen. Stegemann: „Sie haben auch Angst davor, ausgeschlossen oder prüde zu sein, wenn sie sich wehren.“ In solchen Fällen kommen Vertrauenspersonen und Beratung ins Spiel, ohne die Betroffenen zu bevormunden.

Ansprechpartner und Vertrauen sind wichtig

Wichtig sei bei älteren Jugendlichen, die eigenen Grenzen abzustecken. „Es müssen immer die Fragen ,Was ist mir angenehm? Und was ist ein absolutes No-Go?’ geklärt sein, um gefühlsmäßige Verletzungen zu vermeiden“, erklärt die Fachfrau. Zweifellos begegne jungen Menschen mehr sexualisierte Gewalt. Es sei davon auszugehen, dass der Tatort bei den unter 18-Jährigen immer häufiger digital sei. Dann sei es für sie wichtig, Ansprechpartner zu haben, denen sie vertrauen könnten und die sie beim Zugang zu Beratungsstellen unterstützen würden, beschreibt sie.

Die Mitarbeiter des Jugendamtes des Altmarkkreises haben 2020 keinen Anstieg an Fällen von sexuellem Missbrauch verzeichnet, informiert Kreissprecherin Birgit Eurich.

Wenn Meldungen oder Hinweise auf Verdachtsfälle eingehen, würden diese fachlich bewertet und notwendige Schritte eingeleitet. Eurich dazu:

„Dies bedeutet in der Regel, dass zu den sorgeberechtigten Eltern Kontakt aufgenommen und mit ihnen gemeinsam die Gefährdung eingeschätzt wird.“ Eine Ausnahme davon gebe es nur, wenn das Wohl des Kindes bei diesem Vorgehen gefährdet sein könnte. Sie verweist dabei auf die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen wie Miß-Mut. Gegebenenfalls würden weitere externe Berater, die Rechtsmedizin oder die Polizei hinzugezogen.

Fälle von sexuellem Missbrauch hätten sich in den vergangenen zwei Jahren nicht deutlich aus dem Fallgeschehen herausgehoben. Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung im Altmarkkreis sei die Verwahrlosung/Mangelversorgung. Danach folgten körperliche Misshandlung sowie seelische Gewalt.

19 Ermittlungsverfahren im vergangenen Jahr

Das Polizeirevier des Altmarkkreises verzeichnete im vergangenen Jahr 19 Ermittlungsverfahren zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, im Jahr zuvor waren es 17 und 2018 ebenfalls 19, informiert Pressesprecherin Franziska Hotopp. Diese Delikte werden in einem gesonderten Sachgebiet von Beamten bearbeitet, die auf Sexualstraftaten spezialisiert sind. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird das Ermittlungsverfahren dann an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Ermittlungsschritte:

Ermittlungsschritte in Abhängigkeit vom konkreten Fall:

- Strafanzeige/Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

- Befragung/Vernehmung des geschädigten Kindes/Jugendlichen im Beisein einer Vertrauensperson, zum Teil eines Psychologen oder als Videovernehmung (beispielsweise bei Kindern im Alter unter fünf Jahren)

- Vermittlung zu Hilfsorganisationen, Opferanwalt, Unterbreitung von Hilfsangeboten

- Vernehmung von Zeugen

- wenn erforderlich, wird das Kind ärztlich untersucht, es werden Spuren gesichert und ausgewertet (zum Beispiel fotografisch, Sicherstellung von Kleidungsstücken, Sicherung von DNA-Spuren), wenn der Vorfall schon längere Zeit zurückliegt, ist dies nicht mehr möglich

- vorläufige Festnahme, Vernehmung des Beschuldigten

- Spurensicherung beim Beschuldigten und am Tatort

- in Absprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgen die Prüfung der Stellung eines Haftantrags und Inhaftierung des Beschuldigten

Quelle: Polizeirevier Altmarkkreis