Neues Bestattungsgesetz Trauer um Sternenkinder: Neue Grabanlage auf dem Gardelegener Friedhof
Ein neues Gesetz soll in Sachsen-Anhalt künftig für mehr Einheitlichkeit und Würde im Umgang mit Sternenkindern sorgen. Auch die Stadt Gardelegen hat dazu bereits konkrete Pläne.
Aktualisiert: 06.11.2025, 17:50

Gardelegen. - Der Umgang mit sogenannten Sternen- oder Engelskindern ist bundesweit völlig unterschiedlich geregelt. In Sachsen-Anhalt gibt es bisher für fehlgeborene Kinder unter 500 Gramm, die kein Lebenszeichen gezeigt haben, keine Bestattungspflicht. Das wird sich mit dem neuen Bestattungsgesetz ändern. Mitte September hatte der Landtag eine umfassende Novelle des Gesetzes verabschiedet, das im Mai 2026 in Kraft treten wird.
