Beschluss zum Baugebiet Sankt Georg zurückgestellt / Peter Wiechmann: "Unsere Kinder zahlen"

Von Christina Bendigs 27.04.2011, 18:37

Der Bauausschuss hat den Beschluss über den Bebauungsplan Sankt Georg am Montag zurückgestellt. Er will sich über das Bauvorhaben in dem Hochwasserschutzgebiet und über eine Vereinbarung zwischen Stadt und Bauherren informieren.

Gardelegen. Das Inkrafttreten des Bebauungsplanes für das Baugebiet Sankt Georg in Gardelegen, in dem drei Eigenheime entstehen sollen, könnte sich verzögern, denn die Mitglieder des Bauausschusses stellten ihre Entscheidung am Montagabend einstimmig zurück. Grund dafür war eine Vereinbarung zwischen Stadt und Bauherren, die zur Sitzung des Bauausschusses aber nicht vorlag. Der berufene Bürger Peter Wiechmann, früher selbst im Stadtrat, wies die Ausschussmitglieder auf diese Vereinbarung hin.

Wiechmann bat die Stadträte, das Schriftstück einzufordern. Darin sollte seiner Ansicht nach enthalten sein, dass die Bauherren keine Ansprüche an die Kommune stellen können, sollte es in dem Gebiet einmal Hochwasserschäden geben. Ebenso sollte darin enthalten sein, dass Folgekosten für die jetzt vorhandenen Straßen nicht die Stadt tragen dürfe. "Unsere Kinder müssen nachher zahlen", begründete Wiechmann.

Das geplante Baugebiet liege in einem Gebiet, das das Land vorläufig als Hochwasserschutzgebiet gesichert habe, heißt es in der Stellungnahme der oberen Wasserwirtschaftsbehörde. Ob dieses Gebiet bebaut werden könne, habe nicht die Stadt zu entscheiden, sagte Bauamtsleiter Engelhard Behrends auf Anfrage. Dafür sei der Altmarkkreis Salzwedel als Untere Wasserbehörde zuständig. Die Zustimmung sei erteilt worden, aber an Auflagen geknüpft. In dem Gebiet dürften keine unterkellerten Häuser gebaut werden, es sei eine Mindesthöhe festgelegt worden, in der sich die Häuser befinden müssen, und die Häuser dürften nicht mit Öl beheizt werden, nannte Behrends einige Beispiele. "Die Auflagen haben wir in den Bebauungsplan übernommen", sagte er.

In der von Wiechmann angesprochenen Vereinbarung sei nicht enthalten, dass die Bauherren alle Ansprüche gegenüber der Stadt in Verbindung mit Hochwasserschäden abtreten, sagte Behrends. Es sei vereinbart worden, dass die Bauherren die Erschließungskosten tragen werden. Normalerweise sei das Aufgabe der Stadt. Behrends kündigte an, er wolle die Vereinbarung im Hauptausschuss vorlegen, der am Dienstag, 26.April, tagt. Das Bauamt wolle nicht im Geheimen arbeiten, die Vereinbarung sei einsehbar, betonte er. Er wies darauf hin, dass der Bauherr in Verzug kommen könnte, wenn der Beschluss zurückgestellt werde.

Hinsichtlich des Hinweises von Wiechmann, die Bauarbeiten hätten bereits begonnen, ein Erdwall sei abgetragen worden, obwohl noch kein Baurecht herrsche, erklärte Behrends gestern, es werde einen Vor-Ort-Termin geben, bei dem geklärt werde, welche Arbeiten dort verrichtet wurden. Seines Wissens nach bräuchten die Bauherren für bauvorbereitende Maßnahmen aber keine Baugenehmigung.

Eindeutig positioniert hat sich zu dem Bebauungsplan Ausschussmitglied Gustav Wienecke: "Ich habe ein Problem damit, diesem Plan zuzustimmen", sagte er. Das Gebiet sei "eine grüne Lunge" in der Stadt: "Es muss auch Gebiete geben, wo es bleibt, wie es ist." Wolfgang Reboné beantragte, den Beschluss zurückzustellen. Das wurde einstimmig angenommen.