Wohngeld Warum die Wohngeldbehörde in Gardelegen umziehen muss
Die Außenstelle der Wohngeldbehörde in Gardelegen zieht in das ehemalige Impfzentrum um. Am 12. Januar bleibt sie sogar ganz geschlossen.

Gardelegen (vs) - Seit 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die neue Wohngeldreform. Damit haben nun mehr Berechtigte Anspruch auf die Leistung von Wohngeld – und entsprechend hat sich in den vergangenen Tagen erwartungsgemäß auch die Anzahl der Anträge im Altmarkkreis Salzwedel erhöht.
Der Landkreis hat sich auf die steigende Zahl der zu bearbeitenden Anträge personell vorbereitet. Zur Nutzung von mehr Bürokapazitäten ziehen daher die zuständigen Mitarbeiter der Außenstelle Gardelegen vom Hauptgebäude in den Flachbau in der Philipp-Müller-Straße 18, das ehemalige Impfzentrum, um.
Die Wohngeldbehörde in Gardelegen bleibt aus diesem Grund am Donnerstag, 12. Januar 2023, geschlossen. Telefonisch sind die Mitarbeiter aber weiterhin für Anfragen unter 03901/84 09 21 erreichbar.
Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer gewährt. Haushalte mit Kindern, welche bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigt wurden und für die Kindergeld gezahlt wird, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz beim Jobcenter des Altmarkkreises Salzwedel und die Übernahme des Kostenbeitrages für den Besuch einer Kindereinrichtung beim Jugendamt des Altmarkkreises Salzwedel beantragen.
Wohngeld wird allerdings nur an Personen gezahlt, die keine Transferleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Mit Stand vom 31. Dezember 2022 haben 635 Haushalte vom Altmarkkreis Salzwedel Wohngeld bezogen. Ab Dezember 2022 bis zum 10. Januar sind bereits mehr als 60 Neuanträge beim Altmarkkreis Salzwedel eingegangen.