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Backhaus Widerspruch und Akteneinsicht

Architekt Lutz Schwarzbrunn beantragte Akteneinsicht in die Unterlagen zum Backhaus Gardelegen. Er legte Widerspruch gegen den Abriss ein.

Von Cornelia Ahlfeld 09.09.2017, 21:00

Gardelegen l Am 23. März dieses Jahres war der Petitionsausschuss des Landtages in Gardelegen, um sich zum Thema Backhaus zu informieren. Angeschrieben hatte den Ausschuss der Stendaler Architekt Lutz Schwarzbrunn, der das alte Gebäude auf dem Hof des Großen Hospitals vor einem Abriss retten will. Das ist jedoch der Plan der Hospitalstiftung und auch der Gardeleger Wohnungsbaugesellschaft (Wobau). Die Stiftung hat das Gesamtensemble an die Wobau verkauft. Die hat unterdessen den einen Hospitalflügel aufwendig sanieren lassen. Dort hat jetzt der Wasserverband seinen Sitz. Auch der andere Flügel soll saniert werden. Im Kaufvertrag sollen beide Parteien vereinbart haben, dass ein Verkauf nur zustande kommt, wenn das alte Backhaus auf dem Hof abgerissen wird. Eine Sanierung sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Für den Abriss hat die Stiftung vom Kreis als zuständige Behörde bereits eine Genehmigung erhalten.

Bei dem Ortstermin mit dem Petitionsausschuss – anwesend war auch Susanne Nolte, Referentin für Denkmalschutz der Oberen Denkmalschutzbehörde (Landesverwaltungsamt) – wurde unter anderem vereinbart, dass die Behörde noch einmal die „Rechtmäßigkeit“ der Abrissgenehmigung prüfen wird. Unter Einbeziehung neuer Aspekte, denn Schwarzbrunn hatte neue Angebote eingebracht. Die Wobau war von Sanierungskosten allein für den zweiten Hospitalflügel von zwei Millionen Euro ausgegangen. Nach einer Schätzung würde die Sanierung des Backhauses weit über 600.000 Euro kosten. Schwarzbrunn hatte angegeben, beide Häuser, Flügel und Backhaus, für 1,6 Millionen Euro zu sanieren. Außerdem hatte er sein Kaufangebot für das Backhaus um den zweiten Hospitalflügel erweitert (wir berichteten).

Seitdem sind Monate vergangen. Um das Backhaus und seinen Abriss, was für kontroverse öffentliche Diskussionen gesorgt hatte, war es ruhig geworden, offenbar zu ruhig. Denn Schwarzbrunn hat jetzt Widerspruch gegen die Abrissgenehmigung eingelegt und beim Kreis Akteneinsicht in die Unterlagen beantragt. Er begründet den Widerspruch umfangreich. Für alle bau- und brandschutztechnischen Probleme gebe es Lösungen – auch noch in Deutschland im Jahr 2017, so Schwarzbunn, „da wir schließlich nicht alle unsere Altstädte abbrechen können“.

„Durch die Ablehnung meines Kaufantrags vom 21. Juni 2016 und der Erweiterung meines Kaufangebotes vom 7. März 2017 bin ich direkt von dieser Entscheidung betroffen“, schreibt Schwarzbrunn eingangs seines Widerspruchs, um die Zulässigkeit deutlich zu machen. Es sei jetzt wichtig gewesen, auch rechtlich verbindlich in den Vorgang einzugreifen, wie Schwarzbrunn auf Anfrage erläuterte. Der Widerspruch verhindere einen Vollzug der Abbruchgenehmigung. Nach der Behandlung sei jede Entscheidung vor dem Landesverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt rechtsfähig.

„Der Widerspruch entfaltet rechtlich eine aufschiebende Wirkung. Ich bitte darum, den Inhaber der Abbruchgenehmigung darüber zu informieren, dass der Abbruch deshalb nicht vollzogen werden darf“, heißt es abschließend im Widerspruch. Das habe die Stiftung auch nicht vor. Der Abriss sei nach dem Ortstermin mit dem Petitionsausschuss ausgesetzt worden, bis das Landesverwaltungsamt seine Prüfung abgeschlossen hat, betonte Stiftungsvorsitzende Mandy Zepig.

Der Kreis werde Schwarzbrunn kurzfristig Akteneinsicht in den Diensträumen in Salzwedel gewähren. Das sei ihm schon einmal eingeräumt worden. „Insofern kennt Herr Schwarzbrunn im wesentlichen die Verwaltungsakte“, teilte Kreissprecherin Birgit Eurich auf Anfrage mit. Der Widerspruch werde „unverzüglich bearbeitet“. „Nach Rechtsauffassung des Kreises dürfte der Widerspruch unzulässig sein. Damit ist der Widerspruch des Herrn Schwarzbrunn zur weiteren Bearbeitung dem Landesverwaltungsamt als zuständige Widerspruchsbehörde zu übergeben“, so Eurich.