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Zinsforderungen „Das Land kassiert uns ab“

Gardelegen wird weiter gegen die Zinsforderungen des Landes für nicht fristgerecht verbrauchte Fördermittel vorgehen.

Von Cornelia Ahlfeld 05.01.2018, 02:00

Gardelegen l „Die Zuwendung darf (...) nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird“, heißt es in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung in Sachsen-Anhalt. Und weiter: „Werden Zuwendungen nicht alsbald nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszweckes verwendet (...) können jährlich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (...) verlangt werden.“

Diese Nebenbestimmungen sind es, die Gardelegens Bürgermeisterin Mandy Zepig umtreiben. Konkret geht es um Zinsforderungen des Landes für eine nicht fristgerechte Verwendung von Fördermitteln. Sollten Fördermittel nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verbraucht werden, fallen Zinsen an, und zwar in einer Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Zinssatz der europäischen Zentralbank. Fordert man die Fördermittel nicht an, verfallen sie zum Ende eines jeden Jahres.

„Uns geht es um eine grundsätzliche Änderung der Nebenbestimmungen“, betonte Zepig. Denn es sei unmöglich, innerhalb von zwei Monaten Bauprojekte auf den Weg zu bringen und abzurechnen. Ein Beispiel sei der Gardeleger Kleinbahnhof am Burgwall. Für die Sanierung des Gebäudes, das sich in Privatbesitz befindet, sei mehrfach eine Förderung beantragt worden. „Wir halten das Geld bereit, gehen dabei aber eine Zinsbelastung ein“, erläuterte Zepig. Bei keiner Bank würde die Stadt für ihre Einlagen Zinsen in dieser Höhe, wie das Land sie fordert, erhalten. „Das Land kassiert uns quasi ab“, fasste Zepig zusammen.

In einem Musterverfahren des Städte- und Gemeindebundes sei es schon einmal um die Verjährung der Zinsforderungen für zurückliegende Programmjahre gegangen. Das Gericht hatte die Verjährung festgestellt. In mehreren neuen Bescheiden habe das zuständige Landesverwaltungsamt nach Auffassung der Stadt teilweise die eigentlich verjährten Zinsforderungen wieder aufgeführt. Mittlerweile gehe es um eine Summe von etwa 100 000 Euro. Ende 2014 sei Klage am Verwaltungsgericht Magdeburg eingereicht worden. Im August 2015 fand die Verhandlung statt. Die Klage wurde abgewiesen. Es sei alles in Ordnung, nichts sei verjährt. Das Landesverwaltungsamt dürfe das so abrechnen. Daraufhin habe die Stadt dann beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. „Mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Der hat erreicht, dass die Berufung zugelassen wurde“, so Zepig. Es folgte eine mündliche Verhandlung Ende September 2017. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Daraufhin wurde beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Betroffen seien alle Kommunen, die mit Fördergeld arbeiten. „Der Städte- und Gemeindebund steht auf unserer Seite“, so Zepig. Dort gebe es auch eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Thematik befasst.

Und dabei gebe es auch andere Möglichkeiten, wie in Brandenburg zum Beispiel. „Dort können die Kommunen die Zinsen, die ja teilweise auch gar nicht entstehen, behalten, quasi als zusätzliches Fördergeld“, sagte Zepig.

Die Stadt werde auch auf politischer Ebene auf eine Änderung der Nebenbestimmungen insistieren. „Wir wollen versuchen, den Landtag davon zu überzeugen“, so Zepig. Denn die Zeit für die gerichtlichen Auseinandersetzungen könnte man sinnvoller nutzen, natürlich auch das Geld. „Wir haben die 100 000 Euro als Rückstellung im Haushalt eingeplant. Das würde uns also nicht zusätzlich belasten. Aber trotzdem ist das nicht erstrebenswert“, so Zepig. Denn mit dem Geld könnte man „viele schöne Sachen machen“, wie zum Beispiel die Umgestaltung des Bürgerparkes.