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Zwangsversteigerung Jercheler Ruine hat neuen Besitzer

Im zweiten Anlauf wechselte bei der Zwangsversteigerung im Gardelegener Amtsgericht ein Grundstück in Jerchel nun doch noch seinen Besitzer.

Von Doreen Schulze 22.08.2019, 03:00

Jerchel l Neuer Besitzer des Grundstücks an der Potzehner Straße in Jerchel ist ein 50-Jähriger aus Niedersachsen. Beim Termin der Zwangsversteigerung gab er kürzlich als einziger ein Gebot ab. Der symbolischen Wert des Versteigerungsobjektes betrug einen Euro. Mit diesem geringen Einsatz hat der Mann aber noch kein Grundstück. Er muss noch tiefer in die Tasche greifen. So muss er zudem noch das rund 3090 Euro teure Bargebot zahlen. Außerdem geht die vorhandene Grundschuld auf ihn über.

Bereits im August des vorigen Jahres wurde das 998 Quadratmeter große Grundstück, auf dem eine Einfamilienhausruine und eine Scheunenruine stehen, zum symbolischen Wert von einem Euro angeboten. Mehrere Interessenten kamen zur Zwangsversteigerung. Weil aber noch Grundschulden auf dem Grundstück lasten, gab es damals kein Gebot.

Nun wurde das Grundstück erneut zur Zwangsversteigerung angeboten. Zwei Interessenten erschienen zum angegebenen Termin. Die Rechtspflegerin las die Daten zum Grundstück vor. So handelt es sich bei der Ruine um ein Gebäude aus dem Jahr 1930. „Das Objekt ist seit mehreren Jahren leerstehend und ausgehend vom Bau- und Unterhaltungszustand nicht wirtschaftlich sanierungsfähig.“ Das Gelände ist aus Sicherheitsgründen inzwischen eingezäunt worden, Sicherungsmaßnahmen wurden ausgeführt. Wegen des baufälligen Zustandes konnte der Sachverständige die Gebäude nicht betreten, erklärte die Rechtspflegerin. So konnte er nur das Äußere der beiden Objekte bewerten.

Die Rechtspflegerin machte in ihren Ausführungen deutlich, dass es sich bei dieser Versteigerung nicht um eine Vollstreckungsversteigerung wegen fehlender Zahlungen handele, sondern um eine zwecks „Aufhebung der Gemeinschaft“. Das Grundstück gehöre einem Mann und einer Frau jeweils zur Hälfte. Die Gemeinschaft solle nun aufgelöst werden. Die Besitzerin, vertreten durch Rechtsanwältin Romy Gille, hatte die Zwangsversteigerung beantragt.

Neben dem symbolischen einen Euro muss der Bietende nun auch das Bargebot zahlen. Diese Summe in Höhe von 3088,10 Euro wird zum Verteilungstermin fällig. Sie setzt sich aus Kosten für Gericht und Sachverständigen sowie aus Forderungen der Hansestadt Gardelegen (Grundsteuern) zusammen. „Der Ersteher muss die Grundschuld übernehmen“, stellte die Rechtspflegerin klar. Sie verlas, dass die Bank von den anfallenden Zinsen absieht. Offen sind aber noch 20.451,67 Euro. Und die Grundschuld bleibt bestehen. Wer das Grundstück ersteigert, übernimmt auch diese Forderungen.

Von den beiden Interessenten, die zur Versteigerung erschienen waren, gab dann einer, der 50-jährige Niedersachse, nach einigen Fragen zur Grundschuld sein Gebot ab. Der andere Interessent verließ kurz danach wortlos den Gerichtssaal.