1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Genthin
  6. >
  7. Ärger über verbrannte Gartenabfälle

Belästigung Ärger über verbrannte Gartenabfälle

Immer wieder werden Gartenabfälle in Jerichow verbrannt, sehr zum Unfrieden der Büger. Die Stadträte fordern mehr Rücksichtnahme.

Von Thomas Skiba 30.11.2020, 23:01

Jerichow l Trotz der eindeutigen Festlegung wird immer noch Grünschnitt verbrannt und Anwohner werden durch Rauch als auch Geruch belästigt, dazu bringt solch Verhalten Unfrieden in die Dorfgemeinschaften, sagt Ordnungsamtsleiterin Anja Schünicke. „In der letzten Zeit häufen sich die Beschwerden – und es geht hauptsächlich um illegales Verbrennen von Gartenabfällen“, so Schünicke weiter.

Erst im Mai beschloss der Jerichow Stadtrat eine neue Gefahrenabwehrverordnung, in der „der Umgang mit offenen Feuer im Freien“ – so die Amtsbezeichnung - genau geregelt ist. Hier flossen die Erfahrungen der letzten zehn Jahre ein und die waren zum großen Teil schlecht. So wurden Tonnen oder alte Badewannen verwendet, um Unrat wie Windeln oder Gartenabfälle zu verbrennen, was zum Teil zu starken Belästigungen der Nachbarschaft führte, weil ganze Straßenzüge in Rauch gehüllt wurden. Selbst Feuerwehreinsätze fanden aus solchen Anlässen statt.

In der vorliegenden Fassung der Verordnung wurde zum Beispiel die Art der Feuerstätten exakt definiert und vorgeschrieben: So dürfen nur noch Terrassen-Kamine und Feuerkörbe mit einem maximalen Durchmesser von einem Meter verwendet werden. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist verboten. Damit wird die Gefahrenabwehr-Verordnung den veränderten Bedingungen angepasst, die unter anderem die veränderten Lebensgewohnheiten der Bürger abbilden und dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt Rechnung tragen.

Viele Einwohner hatten sich damals über die vorgegeben Satzung des Landkreises empört und so nahmen die Bürgervertreter, im Rahmen des Möglichen, die Schärfe heraus. Anstatt klar zu definieren, wie eine Feuerstätte auszusehen hat, fand sich dann der Passus wieder „Feuerschalen und ähnliches“. Die Jerichower Verwaltung hoffte auf die Einsicht der Menschen – Stichwort Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme.

Wie Schünicke sagte, häuften sich die Beschwerden von Anwohnern und ihr war klar, „da muss sich etwas ändern.“ Aus besagten Gründen passten die Stadträte den Paragrafen 6, der den Umgang mit Offenen Feuern im Freien regelt, an, in dem sie unter anderem präzise erlaubte Feuerstätten definierten. Ansonsten, so Schünicke, wurde die Gefahrenabwehrverordnung kaum verändert, doch hier waren Anpassungen an die Lebenswirklichkeit notwendig. Warum ausgerechnet immer wieder Gartenabfälle verbrannt werden, kann sich Schünicke nicht erklären: „Wir haben vier Grünschnittsammelplätze in unserer Einheitsgemeinde, bei denen der Grünschnitt oder Laub kostenlos entsorgt werden können.“ Die Plätze befinden sich jeweils in Roßdorf, Kade, Kleinwusterwitz und Jerichow.

Zahlreiche Menschen aus den Ortschaften der Einheitsgemeinde arbeiten auswärts, sind nur am Wochenende zu Hause und wollen sich dann erholen. Feuerschalen und Terrassenkamine stehen da sinnbildlich für das gemütliche Beisammensein, das Verwaltung und Stadtrat keinesfalls in Frage stellen wollen, „doch dann mit Grillkohle oder unbehandeltem trockenem Holz“. Dann kommt auch noch dazu, was Verwaltungsfachleute als Belästigung durch unzumutbaren Brandgeruch und durch massive Rauchentwicklung bezeichnen. „Ganze Dachstühle von abgerissenen Häusern wurden schon verbrannt, ohne Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen“, sagt Schünicke. „So etwas muss doch nicht sein.“ Die Menschen in der Einheitsgemeinde sollen weder durch Krach, Brand und Rauch gefährdet oder belästigt werden.