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EU-Verordnung Datenschutz wird Chefsache

Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die Regeln gelten in Unternehmen genau so wie in Vereinen oder Schulen.

Von Mike Fleske 08.05.2018, 01:01

Genthin/Jerichow l „Besonders kleinere Unternehmen haben Probleme, genau zu definieren, ob sie von den Neuregelungen betroffen sind oder nicht“, sagt Alexander Otto. Der Unternehmensberater hat vor Kurzem beim ersten Genthiner Businessabend zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) referiert, um lokalen Firmenvertretern ein Gespür für die EU-Verordnung zu geben. „Rund 50 Seiten Gesetzestext gibt es und auch wenn Unternehmer, Vereine und Organisationen besonders reagieren müssen, gibt es durchaus Vorteile für Nutzer.“

Künftig müssen die Betroffenen gefragt werden, ob sie mit der Benutzung ihrer Daten einverstanden sind, Einwilligung und Verarbeitung müssen dokumentiert werden. „Wer denkt, das alles würde ihn nicht betreffen, der irrt“, macht Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg, unmissverständlich deutlich. „Die DSGVO gilt grundsätzlich für den DAX-Konzern genauso wie für den Handwerksbetrieb mit zwei Angestellten.“

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stelle die Neuregelung eine Hürde dar, „da dort die personellen und finanziellen Kapazitäten nicht ausreichend vorhanden sind“, meint Torsten Scheer, Pressesprecher der Industrie- und Handelskammer Magdeburg. Diese Ansicht bestätigt Peter Ewert, Inhaber des Geschäftes „Ewert-Objekt-Einrichtung“ in Genthin: „Wenn wir Küchen oder Fenster ausliefern, müssen wir wissen, wohin wir liefern sollen, wir kommen daher nicht umhin, Adressdaten anzulegen.“

Dadurch entstehe ein neues Problem, denn Firmen müssen künftig einen Datenschutzbeauftragten ernennen, wenn sich mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. „Wir müssen uns gegebenenfalls beraten lassen“, weiß Firmenchef Ewert. Informationen gibt es unter anderem vom Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) Jerichower Land. “Wir haben einen Mitarbeiter geschult, der den Unternehmen in Sachen Datenschutzbeauftragter zur Seite stehen kann“, erläutert Heidi Neugebauer vom TGZ. Auch würden Firmenvertreter in Veranstaltungen informiert.

Davon Gebrauch gemacht hat bereits Stephan Pilz, Geschäftsführer des Bosch Service Pilz in Genthin. „Für Reparaturen oder Ersatzteilbestellungen müssen wir Kunden- und Fahrzeugdaten erheben, auch Telefonnummern, um die Kunden zu informieren, wenn ein Fahrzeug abgeholt werden kann“, sagt Senior-Chefin Monika Pilz. Hier wolle die Firma genauestes darauf achten, die neuen Bestimmungen einzuhalten.

Aus gutem Grund, wie Hauptgeschäftsführer Grupe betont: „Betriebe laufen Gefahr, Bußgelder in beachtlicher Höhe zu kassieren, wenn sie den komplexen Informationspflichten nicht nachkommen. Neben dem Risiko eines Bußgeldes droht zudem die Verfolgung durch Verbraucherzentralen und Mitbewerber.“

Auch in Schulen ist diese Unterlage obligatorisch. „Wir lassen uns von den Eltern bestätigen, dass ihre Kinder im Internet oder in der Presse veröffentlicht werden dürfen“, bestätigt Lehrer Swen Butze, der in der Schule für die Datenverarbeitung zuständig ist. Er denke nicht, dass sich durch die Verordnung Änderungen ergeben. „Sollte es weitere Dinge zu beachten geben, werden wir vom Landesschulamt informiert.“

Aktiv werden müssen auch Vereine. „Wir haben Handlungsbedarf und werden in der kommenden Vorstandssitzung über unser Vorgehen befinden“, bestätigt Fritz Mund, Vorsitzender des SV Chemie Genthin. So werde auch dort das Thema Datenschutzbeauftragter besprochen. „Wir haben rund 40 Übungsleiter, die Zugang zu Namen, Geburtsjahren und Wohnorten der Sportler haben, deshalb müssen wir einen ehrenamtlichen Datenschutzbeauftragten bestellen, der kein Vorstandsmitglied ist.“

Beim Genthiner Lauf- und Triathlonverein sieht es Vereinschef Siegfried Hünecke gelassen: „Wir lassen uns bei Veranstaltungen wie etwa dem Osterberglauf in Schlagenthin von den Teilnehmern schriftlich bestätigen, dass wir ihren Namen und ihre erreichte Zeit im Internet veröffentlichen dürfen.“