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Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Gegen neue Straßennamen in Jerichow: Bürgerbegehren endgültig gescheitert

Das Bürgerbegehren gegen die geplanten Straßenumbenennungen und die Vereinheitlichung der Postleitzahlen in der Einheitsgemeinde Jerichow ist endgültig gescheitert.

Von Simone Pötschke 29.08.2025, 16:45
Das Bürgerbegehren gegen neue Straßennamen in Jerichow ist endgültig gescheitert.
Das Bürgerbegehren gegen neue Straßennamen in Jerichow ist endgültig gescheitert. Symbolfoto: picture alliance/dpa

Jerichow - Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt und damit die Beschwerde der Vertrauenspersonen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 24. Juni zurückgewiesen.

Das teilt die Stadt Jerichow auf ihrer Internetseite mit.

Das Oberverwaltungsgericht hat demnach seine Entscheidung damit begründet, dass das Bürgerbegehren nicht fristgerecht eingereicht worden sei.

Wie das Oberverwaltungsgericht das Urteil begründet

Die Antragsteller hätten das Bürgerbegehren am 11. April 2025 und damit mehr als zwei Monate nach der am 5. Dezember 2024 erfolgten Bekanntmachung der Beschlüsse vom 3. Dezember 2024 bei der Stadt eingereicht.

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Das Oberverwaltungsgericht argumentierte entgegen der Rechtsauffassung der Vertrauensleute, dass es auf den gescheiterten Einwohner-Antrag gegen die Umbenennung vom 13. Februar nicht ankäme, weil sich das Bürgerbegehren nicht gegen diesen Beschluss richte.

Der Einwand der Vertrauensleute, es handele sich um eine Beschlusskette, wurde vom Oberverwaltungsgericht wie schon zuvor vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Die gesetzliche Frist nach dem Kommunalverfassungsgesetz sei eine Ausschlussfrist, die nicht zur Disposition der Kommune stünde, heißt es in der Pressemitteilung.

Weg für neue Straßennamen in Jerichow ist jetzt frei

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar, so dass die Verwaltung jetzt den Beschluss zur Umbenennung der Straßen und zur Vereinheitlichung der Postleitzahlen umsetzen kann.

Eine Stellungnahme zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts seitens Initiatoren des Bürgerbegehrens lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.