In den vergangenen Wochen knallte es häufiger in Genhin / Nicht immer legal Genehmigung für Feuerwerk außer Saison kostet 30 Euro
Wo ein Feuerwerk am Himmel erleuchtet, ist das staunende "Aaah" und "Ooooh" nicht weit. Der glanzvolle und faszinierende Brauch ist nicht nur zu Silvester beliebt. In den vergangenen Wochen knallte es häufiger in Genthin - nicht immer mit Genehmigung. Verbrennungen und Hörschäden können die Folge sein. Deshalb gibt es klare gesetzliche Regelungen.
Genthin. Feuerwerke sind zweifelsfrei hübsch anzusehen, auch im Sommer. Das Zusammenspiel von optischen und akustischen Effekten hat viele Fans. Das bunte Vergnügen kann aber schnell schlimme Folgen nach sich ziehen. "Deshalb gibt es ganz klare Bestimmungen, wann Feuerwerkskörper abgeschossen werden dürfen", sagt Karen Schumann. Sie ist in der Stadtverwaltung beschäftigt und zuständig für die Bereiche Sicherheit und Ordnung.
Nur Feuerwerke der Klasse eins dürfen von jedem zu jeder Zeit abgefeuert werden. Zum sogenannten Kleinstfeuerwerk zählen beispielsweise Wunderkerzen, Knallfrösche und ähnliches, erklärt Schumann.
Auch ein Feuerwerk der Klasse zwei darf noch von Personen veranstaltet werden, die keine Ausbildung als Pyrotechniker absolviert haben.
Zum "Kleinfeuerwerk" zählen Raketen und Böller. Diese dürfen nur an Silvester und Neujahr von jedem in den Himmel geschossen werden. "An jedem anderen Tag des Jahres ist das laut Sprengstoffverordnung verboten", sagt Karen Schumann.
"Natürlich gibt es Ausnahmegenehmigungen für besondere Anlässe wie Hochzeiten." Karen Schumann erklärt auch, wie man an so eine Genehmigung kommt:
"Die kann beim Ordnungsamt beantragt werden, ganz formlos, mündlich oder schriftlich." Wichtig sei, dass im Antrag aufgeführt wird, was abgefeuert werden soll. Nach der Prüfung durch das Amt erfolgt eine Entscheidung. Wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist diese immer an bestimmte Auflagen gebunden. "In der Bewilligung steht ganz genau, was abgefeuert werden darf. Auch Tag, Uhrzeit, Ort und vom Antragsteller zu treffende Vorkehrungen sind ganz genau geregelt", erklärt Schumann. Wichtig ist, dass die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet werden kann. "Das Feuerwerk darf dann nur vom Antragsteller abgefeuert werden, dieser muss mindestens 18 Jahre sein", so Schumann weiter.
Die Ausnahmegenehmigung kostet 30 Euro. Eine lohnende Investition, wenn man bedenkt, wie teuer illegale Feuerwerke werden können. "Das ist in jedem Fall mindestens eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Torsten Müller. "Die hat meistens eine Geldstrafe zur Folge", so der Leiter des Genthiner Polizeikommissariats weiter. Wie teuer es wird, ist abhängig vom Einzelfall. "In jedem Fall kostet es mehr, als die Ausnahmegenehmigung", sagt Karen Schumann.
Bürger, die unangemeldete Böllerei vermuten, können sich an die Genthiner Polizei oder das Ordnungsamt wenden. "Wenn eine Genehmigung vorliegt, leitet das Ordnungsamt das an uns weiter", sagt Torsten Müller. So kann im Zweifelsfall schnell geprüft werden, ob etwas illegal gen Himmel geschossen wird.
Strafrechtliche Relevanz
"Bei jedem Einzelfall wird auch geprüft, ob strafrechtliche Relevanz vorliegt. "Wenn es durch das Feuerwerk zu einem Brand kommt, ermitteln wir wegen fahrlässiger Brandstiftung", so Müller. "Dann ist die Sache wahrscheinlich nicht mit einer Geldstrafe erledigt."
"Feuerwerke ab Klasse drei dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgefeuert werden", erklärt Veranstalter Rainer von Ende. Er ließ zum Tanz in den Mai ein Feuerwerk der Klasse vier in den Himmel steigen.