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Gericht Klage abgewiesen - Streit bleibt

Die Begründung für die Klageabweisung im Streit um den Tourismusverein liegt vor. Die Bewertungen der Beteiligten sind unterschiedlich.

Von Mike Fleske 27.10.2020, 00:01

Genthin/Burg l Ist nun Genthins Bürgermeister Mathias Günther (parteilos) mit seiner Klage auf Informationen zur Geschäftstätigkeit der QSG gescheitert oder nicht? Die Antwort muss lauten „Ja“. Dann nämlich, wenn man sich anschaut, von wem er Informationen haben wollte. Da hat das Burger Amtsgericht klargestellt: Seine beiden Bürgermeister- und Vorstandskollegen im Tourismusverein Harald Bothe und Nicole Golz (beide parteilos) sind ihm gegenüber nicht auskunftspflichtig. „Nein“ muss die Antwort lauten, wenn es darum geht, ob der Vor stand über die Geschäftstätigkeit der QSG informiert werden muss.

Aber wer wann wie hätte Auskunft bekommen müssen oder demnächst bekommen sollte, schon da gibt es wieder unterschiedliche Deutungen des Burger Richterspruchs. Eine Pflicht, ein Treffen zwischen Vorstand und QSG-Geschäftsführer zu organisieren, um die offenen Fragen von Matthias Günther zu klären, weist Nicole Golz strikt von sich: „Die Richterin hat uns keinen Auftrag erteilt, das kann sie gar nicht“, schrieb sie am 19. Oktober in einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage der Volksstimme.

Die Pareyer Bürgermeisterin sieht die Sache so: Am 2. September (also vor dem ersten Verhandlungstag) habe es eine Sitzung des Gesamtvorstandes des Tourismusvereins gegeben. Dort habe QSG-Geschäftsführer Lars Bonitz Rede und Antwort gestanden. „Herr Günther stellte wenige Fragen, erhielt aber auf alle gestellten Fragen Antworten“, erinnert sie sich.

Warum er während der Vorstandssitzung nicht weiter gefragt hatte, ließ Matthias Günther auf Volksstimme-Anfrage offen. Der Genthiner Bürgermeister hatte seinerzeit wohl gehofft, dass seine Fragen in der Gerichtsverhandlung beantwortet werden. Das zumindest legt seine Presseerklärung zur Klageabweisung nahe. „Mit der Klage am Amtsgericht Burg wollte ich mir letztendlich nun gerichtlich die Auskünfte erzwingen, die mir seitens des angestellten Geschäftsführers Lars Bonitz und der Bürgermeister Bothe und Golz zu Vorfällen in der QSG mbH verwehrt werden“, schrieb der Bürgermeister am 13. Oktober.

Ebenso offen bleibt der Ablauf eines Grundstücksverkaufs: konkret der Kaimauer auf dem Gelände des Chemieparks. Und ebenso unversöhnlich bleiben bei dem Thema die Standpunkte: Matthias Günther sagt: Das 6 000 Quadratmeter große Grundstück an der Kaimauer mit den Gleisanlagen entlang des Elbe-Havel-Kanals im Chemiepark sei ohne Vorstandsbeschluss verkauft worden und Bürgermeisterin Golz sei involviert gewesen.

Das aber hätte seiner Ansicht nach nicht geschehen dürfen. Denn: „Bei Grundstücksverkäufen oder Unternehmens-aufkäufen handelt es sich um Rechtsgeschäfte außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes. Diese Rechtsgeschäfte hätten zwingend vom Vorstand beschlossen werden müssen, der Geschäftsführer Lars Bonitz handelte ohne Beschluss“, sagt Günther.

Grundsätzlich sieht dies das Gericht auch so und sagt, dass „Herr Lars Bonitz, der nach seinem Geschäftsführerdienstvertrag vom 18. 10. 2017 für Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, die ausdrückliche Zustimmung der Gesellschafter einzuholen hat“, heißt es in der Urteilsbegründung. Dort heißt es auch: Die Stadt Genthin habe bei Grundstückgeschäften der QSG ein Vorkaufsrecht und dass Genthins Bürgermeister daher eigentlich einen Wissensvorsprung gegenüber Golz und Bothe hätte haben müssen. Folgt man Günthers Argumentation, hatte er das aber genau nicht.

Seine Pareyer Amtskollegin stellt die Situation in ihrem Schreiben an die Volksstimme gänzlich anders dar: „Jede Kommune wird aufgefordert, bevor ein Grundstückskauf abgewickelt wird zu erklären, ob sie ein Vorkaufsrecht hat.“ Die Kommune müsse eine sogenannte Negativbescheinigung erteilen. „Die Stadt Genthin hat diese für das streitige Grundstück erteilt“, so die deutliche Aussage von Nicole Golz. Demnach hätte der Genthiner Bürgermeister von dem Verkauf gewusst. Eine solche Bescheinigung müsse gesiegelt werden, erklärt Nicole Golz. „Selbst wenn ein Mitarbeiter der Stadt Genthin berechtigt wäre zur Siegelführung und zur Unterzeichnung, so wird das Verhalten dem Bürgermeister zugerechnet.“

Alle drei Vorstände des Tourismusvereins hätten vom Verkauf des Grundstückes gewusst, dieses sei noch vor dem Abschluss des Kaufvertrages bei einer Sitzung beim Trink- und Abwasserverband in Genthin zur Kenntnis gegeben worden. „Niemand aus dem geschäftsführenden Vorstand hat auch nur annähernd den Verkauf verhindern wollen, auch Herr Günther nicht“, so die Pareyer Bürgermeisterin. Somit stehen sich die beiden Seiten auch bei diesem Punkt unversöhnlich gegenüber, bleiben bei ihren gegenseitigen Vorwürfen.

Ebenfalls nicht ausgeräumt ist die strittige Auffassung zum Kauf des Hausmeisterservice Heinrich, von dem Matthias Günther sagt, dass er davon erst über Einwohner der Stadt Genthin erfahren habe. „Der Geschäftsführer Herr Bonitz hielt es offensichtlich nicht für notwendig, vorher die Vorsitzenden zu informieren oder sich den notwendigen Beschluss des Gesellschafters einzuholen.“ In der Gesellschafterversammlung im Juli hätten ihm Harald Bothe und Nicole Golz mitgeteilt, dass sie nicht in den Kauf von Hausmeisterservice Heinrich einbezogen waren. Eine Anfrage der Volksstimme zum Hergang ließ Bonitz unbeantwortet.

Das Amtsgericht Burg hatte Günthers Klage auf Information am 8. Oktober abgewiesen. Günter hatte bei Gericht einen 38 Punkte umfassenden Fragenkatalog vorgelegt.