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Ortschaftsrat Verschlafen und vertan

Mit weniger als 300 Einwohnern wird Schopsdorf seinen Ortschaftsrat verlieren. Das hätte verhindert werden können.

Von Simone Pötschke 06.12.2018, 00:01

Genthin/Schopsdorf l Der Wunsch der Schopsdorfer, im Mai kommenden Jahres einen Ortschaftsrat wählen zu können, wird sich nicht erfüllen.

Eine Änderung der Kommunalverfassung Sachsen-Anhalts, wonach den Dörfern mit weniger als 300 Einwohnern die Entscheidung überlassen wird, ob sie Räte oder Vorsteher wählen wollen, hätte dafür jedoch grundsätzlich den Weg freigemacht. Doch dafür haben der Stadtrat, der Schopsdorfer Ortschaftsrat und die Verwaltung nicht die notwendigen Hausaufgaben erledigt.

Das trifft in etwa den Inhalt der Antwort auf eine Volksstimme-Anfrage an das sachsen-anhaltische Innenministerium. Die Messen sind demnach für einen Ortschaftsrat in Schopsdorf gesungen. Zukünftig wird in Schopsdorf ein Ortsvorsteher wie aktuell in Fienerode und Paplitz die Interessen der Einwohner vertreten.

Grundsätzlich, gab Stefan Brodtrück, Pressesprecher des Innenministeriums, gegenüber der Volksstimme zur Auskunft, obliege nach dem sachsen-anhaltischen Kommunalverfassungsgesetz allein der Stadt Genthin die Entscheidung, ob sie Ortschaften mit Ortschaftsrat oder mit Ortsvorstehern ausstattet. Dies sei in der Hauptsatzung niedergelegt. Demnach wird in Schopsdorf ab der neuen Wahlperiode ein Ortsvorsteher gewählt.

Dabei hätten die Schopsdorfer nach einer Änderung der Kommunalverfassung durchaus für die nächsten Jahre einen Ortschaftsrat für sich „erzwingen“ können. Pressesprecher Stefan Brodtrück verweist darauf, dass dies mit einer Änderung der Hauptsatzung nach einer Anhörung des Ortschaftsrates Schopsdorf möglich gewesen wäre.

„Die Initiative zur Änderung der Hauptsatzung kann sowohl vom Ortschaftsrat/Ortsvorsteher selbst als auch vom Gemeinderat (Stadtrat) ausgehen“, formuliert der Pressesprecher im Konjunktiv.

Der Zug für die Wahl eines Schopsdorfer Ortschaftsrates ist fristgemäß ohnehin abgefahren. Denn, darauf macht der Pressesprecher ausdrücklich aufmerksam, eine mögliche Änderung der Hauptsatzung hätte rechtzeitig zum Ende der Wahlperiode erfolgen müssen.

Ein Beschluss des Stadtrates über die entsprechende Änderung der Hauptsatzung und die Anhörung des Ortschaftsrates hätte, so Stefan Brodtrück, spätestens sechs Monate vor dem Wahltag vorliegen sollen und wäre dem Wahlleiter anzuzeigen gewesen. Ist das alles nicht geschehen, wird nach der geltenden Hauptsatzung verfahren. Der Passus „Ab Beginn der Wahlperiode 2019 wird in den Ortschaften mit bis zu 300 Einwohnern kein Ortschaftsrat, sondern je ein Ortsvorsteher und ein Stellvertreter gewählt“ behält seine Gültigkeit.

Mit Ernüchterung reagierte darauf Lutz Nitz (Grüne), der sowohl bei der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses als auch des Stadtrates versucht hatte, doch noch eine Lanze für einen Schopsdorfer Ortschaftsrat zu brechen.

Allerdings ohne Erfolg. „Von den Ehrenamtlern im Ortschaftsrat und im Stadtrat kann man nicht verlangen, dass sie sich in den gesetzlichen Regularien genau auskennen. Die Verwaltung hätte über eine notwendige Änderung der Hauptsatzung informieren müssen, um die Wahl eines Ortschaftsrates in Schopsdorf zu ermöglichen. Die Information kam einfach zu spät.“

Bei Schopsdorfs Ortsbürgermeisterin Angela Schwarzlose sitzt der Frust tief: „Wir haben immer einen Ortschaftsrat gehabt und haben immer deutlich gemacht, dass wir dieses Gremium behalten möchten.“ Die Ortsbürgermeisterin sieht die Stadt gefordert: „Ich denke, dass die Verwaltung eine gewisse Fürsorgepflicht hat und uns den Weg zum Ortschaftsrat ebnen sollte.“ Man hätte die Ortsbürgermeister zusammenrufen und die Wünsche erfragen sollen.

Besonders ärgerlich für die Schopsdorfer Räte: In diesem Jahr ist die Hauptsatzung ohnehin mehrfach geändert worden: Für die Werbeaufsteller vor Geschäften und betreffend der Einwohnerfragestunden.