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Es geht ans Geld Pandemie: Corona-Test-Schock für Besucher im Pflegeheim und Krankenhaus im Jerichower Land

Bis April 2023 gilt für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Corona-Testpflicht. Auch für Mitarbeiter. Die Kostenübernahme läuft aber nun aus.

Von Marco Papritz Aktualisiert: 01.02.2023, 15:26
In Einrichtungen wie Pflegeheimen gilt für Besucher und Mitarbeiter eine Testpflicht auf das Coronavirus. Auch im Jerichower Land. Und zwar bis zum 7. April 2023.
In Einrichtungen wie Pflegeheimen gilt für Besucher und Mitarbeiter eine Testpflicht auf das Coronavirus. Auch im Jerichower Land. Und zwar bis zum 7. April 2023. Foto: Marco Papritz

Genthin - „Für mich bedeutet das konkret, dass ich für jeden Besuch bezahlen muss“, macht Kerstin Müller deutlich. Die Genthinerin besucht mindestens einmal pro Woche ihren Vater, der aufgrund einer Erkrankung in einem Pflegeheim lebt. Seit Oktober 2023 sind Besucher von Einrichtungen wie Heime und Krankenhäuser verpflichtet, einen negativen Corona-Test vorzuweisen. Zum Schutz der Bewohner beziehungsweise Patienten. Demnächst ist der Besuch mit Geld verbunden, das für den Test entrichtet werden muss.