Sofort-Hilfen Der Staat springt ein

Das Technologie- und Gründerzentrum in Genthin hilft Selbstständigen und Unternehmern bei der Antragstellung für Sofort-Hilfen.

Von Simone Pötschke 02.04.2020, 05:00

Genthin l Guter Rat ist in diesen Tagen im Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) Jerichower Land nicht teuer. Eigentlich sogar kostenfrei. Jedenfalls wenn es um das Sofort-Hilfe-Programm für Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten, Selbstständige und Freiberufler geht, das Bund und Land in der Corona-Krise aufgelegt haben.

Seit dem 30. März bestimmt es den Arbeitsalltag des Mitarbeiterteams um Geschäftsführerin Elisa Heinke. Das TGZ sei gut für diese neue Aufgaben aufgestellt, vermittelt Heinke im Gespräch mit der Volksstimme. In den ersten beiden Tagen der Antragstellung hätten zirka 60 Antragsberechtige Hilfe und Unterstützung beim TGZ gesucht, um möglichst zügig den Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen und so zeitnah in den Genuss der dringend benötigten Sofort-Hilfe zu kommen.

Der Ansturm auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt war bereits zum Auftakt am 30. März riesig: Allein in den ersten vier Stunden trafen 5200 Anträge in der Landeshauptstadt ein. Das Land rechnet mit etwa 100.000 Anträgen.

Um sich auf eine starke Nachfrage aus dem Jerichower Land einzustellen, hat das TGZ eine Kontaktadresse über die Homepage eingerichtet. Ebenso können telefonisch Beratungsgespräche vereinbart werden. „Wir bemühen uns, alle Nachfragen so gut es geht zu koordinieren“, sagte Heinke.

Ängste oder Schüchternheit, einen Antrag in Zusammenarbeit mit dem TGZ zu stellen, seien völlig fehl am Platze, appelliert die Geschäftsführerin an Unentschlossene.

Die Fördermittel-Beantragung bilde auch außerhalb der Corona-Krise eines der „Kerngeschäfte“ des TGZ. „Wir haben jetzt zwar mit der Sofort-Hilfe einen anderen Sachverhalt, kennen uns aber sehr gut in der Art und Weise, wie ein solches Fördersystem angelegt ist, welche Richtlinien dem zugrunde gelegt sind, sehr gut aus“, umreißt Elisa Heinke die Kompetenz des TGZ.

Sie rät Antragsberechtigten auf jeden Fall, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Denn neben Soforthilfen, so Heinke, gebe es derzeit für Unternehmen auch interessante Kreditangebote und spezielle Unterstützungsmöglichkeiten, um die Liquidität trotz Krise zu gewährleisten.

Anträge können auf ein PDF-Format ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben entweder über E-Mail oder auch postalisch versandt werden. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt rät allerdings, den Postweg nur im Ausnahmefall in Anspruch zu nehmen, weil hier mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss.

Wer sich beispielsweise über das Internet über Modalitäten zur Antragstellung zur Soforthilfe kundig macht, sollte unbedingt darauf achten, dass von Bundesland zu Bundesland zum Teil unterschiedliche Formalien gelten, empfiehlt die TGZ-Geschäftsführerin.

Aus ihrer Sicht sind die fünfseitigen Antragsformulare des Landes Sachsen-Anhalt „sehr gut“ strukturiert, übersichtlich und verständlich angelegt, so dass niemand über bürokratische Hürden stolpern müsste. Unternehmer oder Selbstständige müssen in dem Antragsformular ihren Jahresfinanzbedarf angeben, der sämtliche betrieblichen Aufwendungen erfasst, die für sie als Unternehmer anfallen. Dazu zählen unter anderem Mieten, Pachten, Leasingraten, Versicherungen, Energie- und Instandhaltungskosten und Beiträge zu Berufsorganisationen.

Es werde kein Umsatz entschädigt, darauf macht die TGZ-Geschäftsführerin ausdrücklich aufmerksam. Die Antragstellung laufe auch vollständig getrennt vom Privatvermögen.

An die Tür des TGZ klopfen können bei der Beantragung von Sofort-Hilfen kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, Solo-Selbstständige, Angehörige freier Berufe, Künstler und Kulturschaffende, aber auch Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten.

Anträge können noch bis zum 31. Mai bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Das TGZ ist telefonisch unter 03933/95 10 , über Internet https://www.wir-foerdern-dich.de oder E-Mail info@tgz-jl.de erreichbar.