1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Genthin
  6. >
  7. Stadt Genthin gibt Pläne für Selbstbetreibung des Stadtkulturhauses auf

Schritt zurück Stadt Genthin gibt Pläne für Selbstbetreibung des Stadtkulturhauses auf

Noch gilt ein Beschluss des Stadtrates von 2018, wonach die Stadt das Stadtkulturhaus, das Eigentum der Inprotec AG ist, ab dem 1. Januar 2022 als Pächter übernimmt. Auch aus Kostengründen will das die Stadt nun nicht mehr.

Von Susanne Christmann 18.05.2021, 14:50

Genthin - „Uns bleibt nur die Variante 2“, bringt Wilmut Pflaumbaum (FDP) in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses die Stadtkulturhaus-Problematik auf den Punkt. Diese Variante bedeutet, dass die Qualifizierungs- und Strukturförderungsgesellschaft (QSG) im Haus bleibt, sich um weitergehendes Nutzungsangebot bemüht und der Stadt eine öffentliche Nutzung einräumt. Der Plan, dass die Stadt selbst nach Auslaufen der Verträge Ende 2021 das Haus in kommunaler Verantwortung betreibt, wird ad acta gelegt. Vorausgesetzt, die Mehrheit der Genthiner Stadträte folgt der Empfehlung des Bau- und Vergabeausschusses. Im Ausschuss ist die Variante 2 mit fünf Ja-Stimmen und einer Enthaltung favorisiert worden.

Im Vorfeld dieser Entscheidung warb zunächst Jürgen Wagner, Chef des Genthiner Amateurtheaters (Gat) und Mitglied im Carnevalsclub Waschmittelwerk (CCW) für diesen Weg. „Alle anderen Varianten kommen doch aus Kostengründen nicht in Frage“, sagte er in der Einwohnerfragestunde. Und auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht klar sei, wie und wann das seit Winter bekannte Brandschutzproblem im Stadtkulturhaus geklärt ist, halte er an dem Gat-Plan fest, dass das Haus Weihnachten 2021 wieder nutzbar ist und die Theaterleute traditionsgemäß dort ihr neues Weihnachtsmärchen werden aufführen können, so Wagner. Er ist auch überzeugt davon, dass die Weiterbetreibung durch die QSG die einzige Möglichkeit ist, dass das Haus über 2021 hinaus für die Vereine nutzbar bleibt. Auch Fachbereichsleiterin Dagmar Turian argumentiert als Vertreterin der Stadt in diese Richtung. Zunächst sah es so aus, als würden sich die Ausschussmitglieder einer Entscheidung verweigern, gefordert wurden zunächst Konzepte für den weiteren Betrieb, aber auch für die Herstellung des geforderten Brandenschutzes.

QSG-Geschäftsführer Lars Bonitz aber, so übermittelt Dagmar Turian, wolle zuerst eine „Grundsatzerklärung der Stadt“ und dann erst werde er die gewünschten Zahlen vorlegen. Dem sollten die Stadträte folgen, empfiehlt die Fachbereichsleiterin. Denn wenn alle nötigen Konzepte und Zahlen vorlägen, wäre ohnehin eine erneute Beschlussfassung fällig. Bedeutet, dem Stadtrat wird noch vor der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Juli ein von der QSG ausgearbeitetes Papier mit allen gewünschten Angaben vorgelegt, dann wird die Vereinbarung auf den Weg gebracht. Nun liegt es an den Stadträten auf ihrer Maisitzung, wie es mit dem Stadtkulturhaus weitergeht. Hier stehen vier Varianten zur Abstimmung. Variante 1 bedeutet, die Stadt übernimmt das Haus als Betreiber, Variante 2 sieht die Betreibung bei einem Dritten, Variante 3 sieht einen Neubau beziehungsweise den Ausbau von Bestandsimmobilien durch die Stadt vor und Variante 4 favorisiert die Herrichtung einer bestehenden Halle - zum Beispiel die Sporthalle an der Berliner Chaussee - für eine Mehrfachnutzung.