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Wahl Bürgermeister gesucht

Ende Februar entscheidet sich, wann in Genthin der neue Bürgermeister gewählt wird. Dann legt der Stadtrat den Termin fest.

Von Mike Fleske 10.02.2018, 00:01

Genthin l Die heiße Phase der anstehenden Bürgermeisterwahl in Genthin hat begonnen. Nicht nur dass bereits drei Kandidaten Interesse bekundet haben, im Hauptausschuss werden in der kommenden Woche die ersten Vorberatungen für den Ablauf der Wahl stattfinden. Einer der Dreh- und Angelpunkte ist der Wahltermin. Vorgesehen ist der 29. April, eine mögliche Stichwahl würde 14 Tage später am 13. Mai stattfinden.

Allerdings gab es bereits fraktionsübergreifend Hinweise der im Stadtrat vertretenen Parteien, dass beide Termine in unmittelbarer Nähe zu Brückentagen liegen. Gemeint sind der 1. Mai und Christi Himmelfahrt. Dann könnten viele Wähler im Urlaub sein. Geregelt ist aber, dass die Bürgermeisterwahl spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich bekannt gemacht werden muss.

Da der Stadtrat am 22. Februar tagt, wäre somit der früheste Termin für die Wahl eben der 29. April. Dieser ist auch insofern günstig, da der bisherige Amtsinhaber Thomas Barz voraussichtlich zum 1. Mai in seine neue Stelle als Beigeordneter des Landrates nach Burg wechselt und so, selbst bei einer Stichwahl, die Zeit ohne Bürgermeister relativ kurz gehalten werden könnte.

Barz muss vor dem Stadtrat im Februar einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Amt stellen. Dies ermöglicht ihm, sein Amt als Bürgermeister noch vor Ablauf der Wahlperiode aufzugeben. Auch muss der Stadtrat in der nächsten Sitzung über die Wahlleitung bestimmen. Vorgesehen sind Carola Elsner (Städtische Sachbearbeiterin Fördermittel/Wahlen) und Dagmar Turian (Städtische Fachbereichsleiterin Bau/Stadtentwicklung) als Stellvertreterin.

Mit der Veröffentlichung des Wahltermins am 23. Februar, unter anderem auf der Internetseite der Stadt und in der Volksstimme, beginnt die Uhr auch für weitere mögliche Bewerber zu ticken. Sollten die Termine wie vorgesehen bestätigt werden, wäre das Ende der Einreichungsfrist für Bewerber der 3. April um 18 Uhr.

Die möglichen Bewerber müssen am Wahltag 21 Jahre alt sein. 65 Jahre und älter dürfen sie hingegen nicht sein. Auch müssen sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit erfüllen.

Unter anderem zählt laut Paragraf 7 Bundesbeamtengesetz dazu die deutsche Staatsangehörigkeit (oder die aus einem EU-Mitgliedsland), die Gewähr für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten sowie eine mögliche Vorbildung beziehungsweise Lebens- oder Berufserfahrung.

Die Bewerber müssen zudem eine Liste von Unterschriften von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes einreichen (Bei Parteienbewerbern tritt die jeweilige Partei oder Wahlgruppe an diese Stelle). Aber auch bei Einhalten von Fristen und Formalien sind mögliche Kandidaten nicht automatisch im Rennen. Nach dem Ende der Einreichungsfrist prüft der Wahlausschuss die Zulassung der Bewerbungen. Erst am 12. April stehen die Kandidaten dann endgültig fest.

Danach haben die zugelassenen Bewerber die Möglichkeit, sich den Wählern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Übrigens: Sollten die Termine wie geplant vom Stadtrat verabschiedet werden, wäre der früheste Tag für die Beantragung von Briefwahlunterlagen der 6. April. Die eigentliche Wahl ist aber erst nach Zulassung der Bewerber und dem Druck der Stimmzettel möglich.