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Werbeschilder Händler setzen sich in Genthin durch

Künftig sollen Werbeträger vor den Genthiner Geschäften kostenfrei zugelassen werden - sofern sie nicht zu groß sind.

Von Mike Fleske 14.04.2018, 09:00

Genthin l Ein Werbeträger vor dem Geschäft soll künftig gratis sein, sofern er nicht mehr Platz einnimmt als einen halben Quadratmeter. Auf diesen Satz lässt sich die Änderung der Sondernutzungssatzung herunterbrechen, die die Stadt Genthin als Beschlussvorlage vorgelegt hat.

Der Hauptausschuss stimmte mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung am Donnerstag der Neuregelung zu. Grund für den jetzigen Beschluss war, dass die Stadt für Unmut bei Händlern gesorgt hat, als sie die Geschäftsinhaber zur Zahlung für Werbeschilder an Fahrradständern vor den Geschäften aufforderte. Einige Geschäftsleute entfernten die Schilder und machten ihrem Unmut im Internet Luft. Die Diskussion in den sozialen Medien kochte hoch. Auch die Volksstimme berichtete über die Debatte und förderte analog zu Vorstößen der Händler eine Überarbeitung der städtischen Nutzungssatzung. Konkret soll nun egal sein, ob ein Fahrradständer, Klappaufsteller oder ein Beach-Flag vor den Geschäften aufgestellt und mit Werbung versehen wird.

„Was wir nicht wollten war eine generelle Freistellung von Werbeträgern“, erläuterte Bürgermeister Thomas Barz (CDU) im jüngsten Hauptausschuss. Werbeunternehmen könnten dies nutzen und die Stadt etwa mit werbebestückten Fahrradständern überfluten und das Argument anbringen, man mache etwas für die Stadt.

Mit der neuen Regelung wolle die Stadtverwaltung nicht nur eine Sicherheit für die Händler schaffen, sondern auch eine gewisse Gerechtigkeit. „Es gab in der Vergangenheit Händler, die nicht gezahlt und einige die immer gezahlt haben.“ Große Einnahmen hat die Stadt mit der jetzigen Regelung nicht erlöst. Bisher nahm die Stadt 2600 Euro durch die Sondernutzungssatzung ein, mit der Neuregelung werden nur noch 624 Euro erwartet.

Das war auch ein Grund, weshalb sich nicht alle Ausschussmitglieder für die neue Sondernutzungssatzung erwärmen konnten. „Wir haben eine Satzung, die sich durchsetzen lässt, ich bin für die Beibehaltung der bisherigen Regelung“, sagte etwa Helmut Halupka. Franz Schuster (LWG Fiener) hielt die Neuregelung für im durchaus üblichen Rahmen. Harry Czeke (Die Linke) verwies auf die Berechtigung einer solchen Satzung: „Die ist zustande gekommen, weil Gastronommen eigenmächtig Tische auf öffentlichen Grund gestellt haben und wir Bedarf für eine Regulierung gesehen haben“, erinnerte er an die Beschlussfassung 2012. Zwar konnte sich Czeke mit der Neufassung anfreunden, schränkte aber ein: „Ich hätte mir gewünscht, dass es eine Diskussion im Bauausschuss gegeben hätte, bevor die Satzung von der Verwaltung durchgesetzt wird, dass hätte eine größere Öffentlichkeit hergestellt.“

Während Andreas Buchheister (CDU) für die Neufassung votierte, nahm Andy Martius (CDU-Fraktion) die Debatte aufs Korn: „Ich habe mich sehr über die Diskussion gewundert.“ Er bemerkte, dass man bedenken solle, dass alle Aufsteller auch eine Behinderung der Verkehrswege seien.

Das letzte Wort zu dem Thema hat am 26. April der Stadtrat. Da die Sondernutzungssatzung auch Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist, müssen die künftig geringeren Erträge ausgeglichen werden. Bedeutet, die knapp 2000 Euro, die durch die Neuregelung verloren gehen, müssen an anderer Stelle wieder hereingeholt werden, um der Haushaltssanierung zu entsprechen.