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Gewalttat Oberlandesgericht bestätigt Urteil

Der Übergriff auf einen Feuerwehrmann ist strafrechtlich aufgearbeitet: Das Oberlandesgericht hat die Revision des Täters verworfen.

Von Dennis Lotzmann 21.10.2015, 01:01

Blankenburg l Es ist amtlich: Frank Horst G. muss seinen Führerschein abgeben und drei Monate zu Fuß gehen. Der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Naumburg hat nach Angaben von Gerichtssprecher Henning Haberland die von G. eingelegte Revision gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Wernigerode einstimmig verworfen. „Die Senatsmitglieder sehen weder rechtliche Fehler noch Verfahrensmängel“, so der OLG-Sprecher.

Mit dem Urteilsspruch hatte das Amtsgericht Wernigerode im Sommer die tätlichen Übergriffe von G. auf einen Feuerwehrmann geahndet. Der 62 Jahre alte Blankenburger hatte aus Sicht der Richterin am Rande eines Unfalls auf der B 6 bei Heimburg mit seinem Fahrzeug ein Mitglied der Blankenburger Feuerwehr angefahren und verletzt. Obendrein habe G. den Feuerwehrmann auch tätlich attackiert.

Dafür wurde er von der Amtsrichterin wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und verurteilt. Beim Strafmaß war die Juristin dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt: Neben sieben Monaten Freiheitsstrafe, die sie für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte, beauflagte sie Frank Horst G., 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Und: Weil G. den Feuerwehrmann mit seinem schweren Geländewagen angefahren hatte, verhängte sie obendrein das besagte dreimonatige Fahrverbot.

Bei der öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht war im Sommer deutlich geworden, dass Frank Horst G. ganz offenkundig keinerlei selbstkritische Schlussfolgerungen aus dem Zwischenfall am 30. März 2014 gezogen hatte. G. war augenscheinlich von seiner Schuldlosigkeit überzeugt und trat entsprechend in Erscheinung.

Damals hatte sich unweit der B-6-Auffahrt Heimburg ein tragischer Unfall ereignet. Ein älteres Ehepaar war auf die zweispurige Richtungsfahrbahn der Schnellstraße aufgefahren und aus unbekannten Gründen sofort auf die linke Fahrspur gewechselt. Dort raste ein anderes Auto in ihren Wagen und schleuderte ihn auf den rechtsseitigen Randstreifen, wo er in Flammen aufging. Die beiden Senioren verbrannten im Wagen.

Als es nach dem eigentlichen Löscheinsatz darum ging, die Leichen aus dem Wrack zu bergen, sollte Wehrmitglied Benjamin D. einen oberhalb der B 6 gelegenen Feldweg sperren und Schaulustige fernhalten.

Dabei kam es zum Konflikt mit G., der zu diesem Zeitpunkt dort unterwegs war, um zu seiner Pferdekoppel zu gelangen. Während der Schwiegersohn von G. der, wie er vor Gericht sagte, „höflichen Aufforderung“ von Benjamin D. zum Wenden nachkam, kam es beim nachfolgenden Schwiegervater zu jenem folgenschweren Zwischenfall.

Frank Horst G., so der von mehreren Zeugen bestätigte Vorwurf, fuhr D. mit seinem Auto an und attackierte ihn schließlich noch körperlich. G. wiederum sprach vor Gericht von einem Missverständnis und sah sich im Recht. Das aber widerlegten mehrere Zeugen aus Sicht der Richterin eindeutig.

Frank Horst G. sorgte nicht nur wegen seines aufbrausenden Verhaltens im Gerichtssaal für Kopfschütteln, sondern auch wegen seiner Strategie. Zur Verhandlung erschien er überraschend ohne Rechtsbeistand – nach seinen Worten hatte der Verteidiger zuvor sein Mandat niedergelegt. Obendrein weigerte er sich, ihm gebaute Brücken zu beschreiten: Er lehnte es ab, sich beim verletzten Feuerwehrmann zu entschuldigen. Und er schlug nach Recherchen der Volksstimme auch das Angebot der Staatsanwaltschaft aus, die Ermittlungen bei Zahlung von 300 Euro an die Feuerwehr ohne gerichtliches Verfahren einzustellen.

Nach der Urteilsverkündung setzte G. aus Sicht von Beobachtern und Juristen die Fehler fort, indem er in Revision ging und nicht Berufung einlegte. So schloss er eine mögliche neue Beweisaufnahme von vornherein aus.

Benjamin D. reagierte am Dienstag mit Genugtuung auf die Nachricht, dass das Urteil Rechtskraft erlangt habe. „Mit dem Strafmaß kann ich mitgehen. Leider ändert es nichts daran, dass ich weiter mit körperlichen Folgen der Attacke leben muss“, sagte der 29-Jährige.

G. sei damals mit dem Wagen gegen seine Knie gefahren. „Daraufhin bin ich mit dem Oberkörper auf die Motorhaube seines Autos gestürzt. Beim Versuch, den Aufprall mit den Händen abzufangen, habe ich mich an der Hand verletzt“, erinnert D. an die Vorgänge.

Benjamin D. will nach Abschluss des Strafprozesses nun zivilrechtlich gegen Frank Horst G. vorgehen und Schmerzensgeld geltend machen.