Harz Anklage nach tödlichem Crash bei Gernrode
Nach einem tödlichen Unfall bei Gernrode sieht ein Gutachter keine Tempoverstöße. Einem 26-Jährigen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Halberstadt/Gernrode l Nach dem tödlichen Verkehrsunfall, bei dem am 6. Juni in Gernrode ein damals 51 Jahre alter Motorradfahrer ums Leben gekommen ist, hat die Staatsanwaltschaft in Halberstadt gegen einen Audifahrer Anklage erhoben. Dem nunmehr 26 Jahre alten Mann aus Braunschweig wird seitens der Strafverfolgungsbehörde fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Wird die Klage zugelassen, sieht sich der 26-Jährige vor dem Amtsgericht in Quedlinburg mit einem Vorwurf konfrontiert, der nach derartigen Unfällen seitens der Staatsanwaltschaft üblicherweise erhoben wird. Nach tödlichen Unfällen werde gegen den mutmaßlichen Verursacher in aller Regel wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, so Hauke Roggenbuck als Chef der zuständigen Staatsanwaltschaft in Halberstadt. Im konkreten Fall seien nach dem fatalen Frontalcrash aber auch Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet und der Führerschein des Mannes sichergestellt worden, weil zunächst der Verdacht im Raum gestanden hatte, dass der damals 25-Jährige deutlich zu schnell unterwegs war. „Für diesen Vorwurf hat sich im Zuge unserer Ermittlungen aber kein hinreichender Tatverdacht ergeben“, so der Oberstaatsanwalt.
Basis für die Entscheidung seitens der Staatsanwaltschaft sei das Gutachten gewesen. Demnach sollen sich die beiden Unfallbeteiligten bei der Kollision im Bereich der erlaubten Geschwindigkeit bewegt haben. An der Unfallstelle – zwischen Mägdesprung und Gernrode unmittelbar am Ortseingang von Gernrode – sei maximal Tempo 70 erlaubt. Dieses Limit, so Roggenbuck, habe der nunmehr 26 Jahre alte Audifahrer laut Gutachter ebenso eingehalten wie der entgegenkommende Fahrer eines schweren BMW-Motorrades. Aber: Der 51-Jährige, aus Braunlage stammende Mann, kollidierte laut Staatsanwaltschaft mit dem Audi RS 3 des Angeklagten, weil letzterer im Bereich einer Rechtskurve „mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war und deshalb auf die Gegenfahrbahn getragen wurde“.
Nach dem Unfall hatte mit Blick auf das Trümmerfeld der Verdacht im Raum gestanden, dass der 25-Jährige mit seinem getunten, 440 PS starken Audi deutlich zu schnell unterwegs war. Hinter vorgehaltener Hand war sogar von Tempo 140 die Rede, sodass die Staatsanwaltschaft anfangs auch den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung in Betracht zog. Das Motorrad war bei der heftigen Kollision rund 50 Meter weit geschleudert worden und kam auf einem Friedhof zum Liegen. Dem Audifahrer, der seinen Führerschein inzwischen zurückbekommen hat, drohen beim Schuldspruch eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.