Abstimmung zu geplanter Biogasanlage: Vorwurf des Mitwirkungsverbots steht im Raum Anwohner führt rechtliche Bedenken an
KleinRottmersleben/HoheBörde l Ein Anwohner der in Klein Rottmersleben geplanten 75-kW-Biogasanlage wehrt sich und fordert von der Gemeinde Hohe Börde die Aufhebung eines Ortschaftsbeschlusses. Grund sei ein Mitwirkungsverbot eines Ortsrates.
Einen wesentlichen Kritikpunkt an einem Beschluss des Rottmersleber Ortschaftsrates gründet Anwohner Jürgen Fritzenkötter - ein ausgebildeter Jurist - auf das so genannte Mitwirkungsverbot. Das besagt laut Gemeindeordnung sinngemäß: Ein Ratsmitglied darf an Angelegenheiten nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn diese Angelegenheit ihn persönlich betrifft. Dies trifft laut Fritzenkötter auf das Rottmersleber Ratsmitglied Bernd Wolff zu. Wolff hatte zwar nicht an der Abstimmung zum besagten Beschluss teilgenommen, aber an der Diskussion über die gemeindliche Stellungnahme zum Bau der Biogasanlage aktiv mitgewirkt. Bernd Wolff ist Mitarbeiter der Agrargesellschaft "Börde", also des Unternehmens, das die Biogasanlage bauen will.
In einem Schreiben an die Gemeinde hat Fritzenkötter erklärt, dass ein Beschluss, der unter Verletzung der Vorschriften des Mitwirkungsverbotes zustande gekommen ist, unwirksam ist. Deshalb fordert Fritzenkötter die erneute Beratung des Themas im Rottmersleber Ortsrat. Fritzenkötter empfiehlt deshalb eine Verschiebung der Behandlung der gemeindlichen Stellungnahme zur Biogasanlage in den Gemeindegremien auf einen späteren Zeitpunkt.
Der Anwohner kritisierte in einem sechsseitigen Schreiben an die Gemeinde, dass vor allem die Aussage der Gemeindeverwaltung, sie habe mit der gemeindlichen Stellungnahme kein verbindliches Entscheidungsrecht gegenüber dem verfahrensführenden Landkreis Börde, falsch sei. Zwar seien Hinweise zum Umweltschutz, Wasserschutz oder zur Havarie-sicherheit nicht geeignet, eine Sperrwirkung gegenüber dem Landkreis auszulösen.
Eine gemeindliche Stellungnahme bezüglich bauplanungsrechtlicher Gesichtspunkte könne dies aber sehr wohl. Diese Gesichtspunkte hätten deshalb laut Fritzenkötter im Mittelpunkt zu stehen. Dazu gehörten im Kern "die fehlende Einfügung der Biogasanlage - in Verbindung mit der Bullenmastanlage als unternehmerische Einheit - in die Eigenart der näheren Umgebung von Klein Rottmersleben", "die Nichteinhaltung der gesetzlich geforderten gesunden Wohnverhältnisse durch völlig unzureichende Mindestabstände der Biogasanlage zur Wohnbebauung" und "die unzureichende Erschließung der Anlage für den erforderlichen Schwerlastverkehr über den einspurigen Fuhrmannsweg".
Bezüglich der Verkehrsbelastung hatte die Agrargesellschaft "Börde" im Ortsrat erklärt, der Verkehr werde im Vergleich zur früheren Milchviehanlage in Klein Rottmersleben eher weniger werden.
Gemeindebürgermeisterin Steffi Trittel erklärte gestern: "Ich werde die Hinweise von Herrn Fritzenkötter eingehend prüfen. Sollten die vorliegenden Fakten das Mitwirkungsgebot bestätigen, werde ich den Beschluss beanstanden." Für die Bauausschuss-Sitzung am Montagabend bleibt der Antrag für den Bau einer Biogasanlage auf der Tagesordnung. Das erklärte die Bürgermeisterin auf Nachfrage gegenüber der Volksstimme.