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Harz Fragezeichen hinter Masken in Halberstadt

Kostenlose FFP2-Masken sollen vor allem Ältere vor Corona schützen. Doch zu deren Ausgabe gibt es in Halberstadt Irritationen.

Von Sabine Scholz 29.12.2020, 00:01

Halberstadt l Drei weiße FFP2-Masken in einer kleinen Papiertüte weckten Verunsicherung bei Edith Reilein. Die Halberstädterin war einerseits froh, die vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten kostenlosen Masken zu bekommen. Andererseits – unverpackt, keine Typennummer, kein CE-Zeichen? „Sind die denn auch sicher?“

Eine Frage, mit der die Seniorin nicht allein ist, wie sie berichtet. Auch in der Landesapothekenkammer häuften sich Anfragen, wie Geschäftsführerin Christine Heinrich auf Nachfrage bestätigte. „Die Verunsicherung der Leserin ist verständlich, gab es doch in den vergangenen Wochen in den Medien Berichte zu minderer Maskenqualität“, so Heinrich. „Aber“, so Heinrich, „ich bin sicher, dass alle Apotheken, die natürlich auch durch die Fernsehberichte sensibilisiert waren, genau darauf geachtet haben, die richtigen Masken zu kaufen. Viele Kollegen haben auch bei uns nachgefragt und die jeweiligen Dokumente vorgelegt.“

So ein Dokument bekam auch die Halberstädter Kundin, die Kopie eines Prüfberichts des TÜV Nord vom April dieses Jahres, der bestätigt, dass die Anforderungen des Prüfgrundsatzes von Masken des Typs KN95 FFP2 erfüllt werden. Und nur ein KN95 ist auf den drei extra eingetüteten Mund-Nasen-Schutz-Vliesen eingeprägt.

Dass die Prüfung vom 22. April 2020 ist, habe einen einfachen Grund, erklärt die Chefin des Landesapothekenkammer. Damals sei es „nur“ darum gegangen, überhaupt Masken und Schutzausrüstungen zu beschaffen. „Es gab eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen des Bundesministeriums für Gesundheit - und man ist von einer gewohnt guten Qualität ausgegangen. Erst im Nachhinein wurden die in dieser Anfangszeit beschafften Masken genauer geprüft und festgestellt, dass nicht in jedem Fall Qualität vorhanden war. Von daher ist die vorgelegte Prüfbestätigung gut.“ Erst für Masken, die nach dem 1. Oktober 2020 auf den Markt kamen, müsse der Aufdruck den jetzigen Anforderungen entsprechen – also Herstellerkennung, CE-Zeichen mit vierstelliger Nummer und so weiter. Für Masken aus der Zeit davor gelten andere Kennzeichnungspflichten, die Prüfberichte belegten die Sicherheit dieser Masken.

In der Verordnung des Bundesministerums für Gesundheit, in der die Abgabe der insgesamt 15 Masken pro Anspruchsberechtigten (drei kostenfrei, zwölf später mit einem Coupon) festgelegt ist, befinde sich eine Liste der Maskentypen, die abgegeben werden dürfen, so Heinrich. Die Liste in der am 14. Dezember erlassenen Verordnung reiche von FFP2-Masken bis CPA-Masken.

Dass es in einer Apotheke einzeln verpackte Masken zu kaufen gibt und unverpackte kostenlos abgegeben werden, wie Edith Reilein berichtet, habe sicherlich mit der Kurzfristigkeit zu tun, innerhalb derer die Apotheken handeln mussten, wie Christine Heinrich erläutert. „Wie jeder Bürger haben auch die Apotheker am 10. Dezember aus den Medien erfahren, dass sie voraussichtlich ab dem 15. Dezember Schutzmasken an bundesweit mehr als 27 Millionen Anspruchsberechtigte abgeben sollen. Gleichzeitig erfuhren sie, dass jede Apotheke die Masken eigenständig beschaffen und auch vorfinanzieren muss. Die Apotheker haben sich dieser zusätzlichen Aufgabe gestellt“, so Heinrich. Und dass in einer Zeit kurz vor Weihnachten, in der jeder noch einmal beim Arzt war oder die Hausapotheke für die Feiertage auffülle.

FFP2-Masken seien normalerweise keine Produkte, die in den Apotheken regelmäßig nachgefragt würden. Die Information am 10. Dezember erforderte von den Apothekern schnelles Handeln, obwohl die Verordnung erst im Entwurf vorlag, also nicht ganz klar war, was genau auf die rund 19.000 Apotheken in Deutschland zukommt. Insgesamt orderten die Apotheken daraufhin mehr als 80 Millionen Masken. „Diese Zahlen legen schon nahe, dass auf dem Markt gar nicht so viele FFP2-Masken mit CE-Kennzeichen und Nummer verfügbar waren, weshalb ja auch die Möglichkeit gemäß der genannten Verordnung besteht, auf andere, gleichwertige Maskentypen auszuweichen“, so Heinrich.

Viele Apotheken seien gezwungen gewesen, bei verschiedenen Lieferanten zu bestellen. „Deshalb kommt es vor, dass einige Kunden in der Apotheke FFP2-Masken, andere dann später CPA-Masken erhalten haben, beziehungsweise dass einzeln verpackte Masken neben Großpackungen vorliegen. Nicht alle Lieferanten lieferten einzeln verpackte Masken“, sagt die Kammer-Geschäftsführerin. Bei der Bestellung sei oft nicht klar erkennbar gewesen, wie die Masken verpackt sein würden. „So waren die Apotheken gezwungen, die Masken auszueinzeln und für die Kunden zu verpacken.“