1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halberstadt
  6. >
  7. Harzer Bäder vor Sprung ins Ungewisse

Coronavirus Harzer Bäder vor Sprung ins Ungewisse

In Sachsen-Anhalt dürfen Frei- und Hallenbäder wieder öffnen. Die Auflagen zum Schutz vor Corona-hinterlassen aber Fragezeichen im Harz.

Von Dennis Lotzmann 27.05.2020, 01:22

Halberstadt/Wernigerode l Wenige Stunden vor dem offiziellen Start in die Freibad-Saison 2020 herrscht vielerorts noch Rätselraten. Klar ist: Zusätzlich zum alljährlichen Check von technischen Anlagen und Wasserqualität müssen die Betreiber von Frei- und Hallenbädern aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Auflagen erfüllen. Das Problem: Nachdem das Landeskabinett am Dienstagmittag, 26. Mai, mit der sechsten Eindämmungsverordnung formell grünes Licht für die Bäderöffnung ab Donnerstag, 28. Mai, gegeben hat, sind viele Details und Vorgaben bei den Machern vor Ort noch nicht angekommen.

Auch der Versuch der Volksstimme, auf Landes- oder Kreisebene Klarheit zu bekommen, hat sich schwierig gestaltet. So steckt besagte Verordnung zwar den grundsätzlichen Rahmen ab – Details werden laut Sozialministerium aber mit Kommentierungen geregelt. Und: Das letzte Wort vor Ort haben die Mitarbeiter der jeweiligen Gesundheitsämter.

Klar ist: Die Zahl der Badegäste auf Liegewiesen und in den Badebecken wird begrenzt, um den allerorts geforderten Mindestabstand von 1,5 Metern zu fremden Personen zu ermöglichen. So gilt laut Kreisverwaltung auf Liegewiesen ein Platzbedarf von 15 Quadratmetern pro Badegast als Vorgabe. Im Sommerbad Langenstein rechnen die Verantwortlichen bislang indes mit zehn Quadratmetern pro Gast.

Letztlich orientieren sich die Macher vielerorts an den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGB). Dort wurden spezielle Pandemiepläne erarbeitet, die nun gewissermaßen das Praxis-Grundgerüst liefern. Ein Beispiel ist die Fläche, die pro Badegast im Becken vorgehalten werden soll. Im Regelfall, so Gido Maak vom Freizeit- und Sportzentrum (FSZ) in Halberstadt gelte im Sportbecken die Norm von 4,5 Quadratmetern pro Badegast, in Spaßbecken seien es 2,7 Quadratmeter pro Person. Die DGB empfiehlt nun wegen der Corona-Pandemie eine Belegung der Normflächen zu maximal 75 Prozent.

Maak peilt im FSZ eine maximal 70-prozentige Belegung an. „Das bedeutet, dass wir statt maximal 400 nur noch 200 Personen Einlass gewähren werden.“ Und: So wie in der Verordnung ausdrücklich vorgeschrieben, bleiben sowohl Whirlpool als auch Strömungsbecken außer Betrieb, weil aufgrund der Wellenbildung nicht garantiert werden könne, dass die Mindestabstände eingehalten werden.

Gleichwohl bleiben Unklarheiten und Gestaltungsspielräume. So die Frage, ob Kontaktdaten der Badegäste erfasst werden oder nicht. Die Verordnung schreibt dies nicht vor, in Langenstein geht man davon bislang aber aus.

Dafür dürfte Maak mit Blick in den Verordnungstext jubeln: Ging er Dienstagmittag und in Unkenntnis der Verordnung noch davon aus, dass die fünf Saunen im FSZ geschlossen bleiben müssen, findet sich im Text das Gegenteil. Laut Paragraph vier, Absatz zwei, Punkt 22 des Regelwerks dürfen Saunen und Dampfbäder öffnen. Allerdings müssen die Betreiber von Bädern wie Saunen sicherstellen, dass „Personen mit erkennbaren Symptomen einer Covid-19-Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen ausgeschlossen werden“.

Hinzu kommen laut Sozialministerium ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime. Ferner die Vermeidung von Ansammlungen von mehr als zehn Personen, insbesondere in Warteschlangen an Kassen oder Rutschen sowie die Auflage, all die Vorgaben, über Aushänge oder Durchsagen zu kommunizieren. „Bei Zuwiderhandlungen sind unverzüglich Hausverbote auszusprechen“, so Ministeriumsmitarbeiter Martin Bollmann.

Zudem müssen sich die Gäste grundsätzlich darauf einstellen, dass Duschen oder Sanitärbereiche nur in eingeschränktem Umfang nutzbar sind und die Zahl der gleichzeitigen Nutzer – beispielsweise in Toiletten – begrenzt wird. Zudem darf es keine Gemeinschafts-Umkleidekabinen geben. Und auch bei gastronomischen Einrichtungen müssen die Gäste mit Einschränkungen und besonderen Hygieneauflagen rechnen.