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GebührenTeure Friedhöfe in Halberstadt

Für alle von der Stadt Halberstadt betriebenen Friedhöfe sollen einheitliche Gebühren erhoben werden.

Von Jörg Endries 01.02.2020, 00:01

Athenstedt/Aspenstedt/Langenstein/Ströbeck/Halberstadt l Das Nein in Athenstedt am Donnerstagabend war eindeutig. „Wir haben als einzige eine noch bis Dezember 2020 gültige Satzung, und die soll weiter gelten“, sagte Ortsbürgermeister Ralf Barthel (Buko). „Wir sehen nicht ein, warum sich daran etwas ändern soll und lehnen die Einheitsgebühren ab“, sagte der Ortschef auf Nachfrage. Zum einen seien die geltenden Gebühren günstiger als das, was ab April mit den Einheitsgebühren zu zahlen wäre, zum anderen sehe der Ortschaftsrat die Friedhofsgebühren als einen Teil des Ortsgeschehens, auf den die Räte noch Einfluss nehmen könnten. „Bei einer Einheitsgebühr entscheidet später der Stadtrat allein.“

Zurzeit wird über eine neue Gebührensatzung für die Friedhöfe in Halberstadt, Athenstedt, Aspenstedt, Langenstein und Ströbeck diskutiert. Grundlage dafür ist das Kommunalabgabengesetz des Landes, das kostendeckende Gebühren für kommunale Friedhöfe vorsieht. Alle drei Jahre werden die Gebühren deshalb neu kalkuliert. Arbeitsstunden, Materialaufwand, Entsorgungskosten und vieles andere fließt in die Berechnungen ein.

In Halberstadt endete die aktuelle Kalkulationsperiode am 31. Dezember 2019, in drei der vier Ortsteilen ist das schon seit einigen Jahren der Fall. Der Stadtrat hatte 2017 keine neue Satzungen für die Friedhöfe in Aspenstedt, Langenstein (einschließlich Mahndorf) und Ströbeck beschlossen. Deshalb musste jetzt nachkalkuliert werden, mit zum Teil drastischen Ergebnissen.

Alle in städtischer Regie befindlichen Friedhöfe haben in den vergangenen Jahren ein Minus am Ende stehen. Zum einen, weil die Bestattungszahlen deutlich zurückgehen, zum anderen, weil zum Beispiel Kosten für Personal und Technik gestiegen sind, das sich in den bisher erhobenen Gebühren aber nicht niederschlug.

Für den jetzt kalkulierten Zeitraum von 2020 bis 2022 werden Aufwendungen in Höhe von 2,4 Millionen Euro für alle fünf Friedhöfe erwartet. In der Stadtverwaltung ist für alle Friedhöfe in städtischer Regie nicht nur für eine Einheitsgebühr, sondern auch pro Friedhof kalkuliert worden. Demnach würden in Langenstein für ein Einzel-Erdgrab statt bislang 970 Euro dann 2787 Euro erhoben, in Aspenstedt statt 806 dann 1570 Euro, in Athenstedt würden statt 409 Euro dafür 1489 Euro fällig und in Ströbeck stiege der Satz von 1116 auf 1523 Euro und in Halberstadt von 1221 auf 1654 Euro. Mit dem Vorschlag, Einheitsgebührensätze zu erheben, müssten überall 1684 Euro für ein Erdgrab bezahlt werden.

Für Urnenreihengräber wären per Einheitsgebühr 631 Euro zu zahlen, in den Einzelsatzungen wären es für Aspenstedt künftig 618 Euro (bisher 302 Euro), Athenstedt 638 Euro (bislang 153), Langenstein/Mahndorf 933 Euro (bisher 363 Euro), Ströbeck 634 Euro (bisher 418) und in Halberstadt 619 Euro (bislang 424 Euro).

In Aspenstedt lehnte der Ortschaftsrat die Satzung ebenfalls ab. Man hatte über die steigenden Gebühren schon im November 2019 intensiv beraten. „Mit einer eigenständigen Satzung kommen wir im Moment einen Tucken günstiger“, sagte Ortsbürgermeister Rüdiger Müller (CDU).

Der Ortschaftsrat Langenstein diskutierte kritisch die neue Satzung, stimmte aber erst gar nicht darüber ab und stellte sie zurück. „Ich fühle mich nicht in der Lage abzustimmen, bei diesen finanziellen Auswüchsen und den daraus resultierenden Belastungen für die Langensteiner ist mir unwohl“, betonte Ortsbürgermeister ­Holger Werkmeister (FDP).

Diese Vorlage komme zu früh, weil erhebliche Informationen fehlen würden. Er habe bereits vor Wochen von der Stadtverwaltung eine detaillierte Auflistung der Arbeitsstunden verlangt, um zu sehen, warum die Langensteiner im Vergleich mit Abstand mit den höchsten Kosten konfrontiert werden. „Das ist bis heute nicht geschehen“, kritisierte der Ortsbürgermeister am Dienstagabend. Werkmeister bezog sich beispielhaft auf Kosten aus der Kalkulationsperiode 2015 bis 2018. 70.425 Euro sind damals aufgelaufen, von denen 42.700 Euro in die Kosten­berechnung eingegangen seien. In Ströbeck seien es hingegen nur 13.722 Euro gewesen. Der Betrag in Langenstein sei dreimal so hoch, obwohl die Friedhöfe fast gleich groß ­seien. „Das muss mir erst einmal jemand erklären“, forderte Werkmeister.

„Stimmt die Kalkulation, würde danach ein Gemeindearbeiter jeden Tag von morgens bis abends auf dem Friedhof Langenstein arbeiten. Das passiert nicht und daher zweifele ich die Kosten an“, sagte Ortschaftsrat ­Steffen Graßmay.

Der Ortschaftsrat Ströbeck diskutierte entspannt über die Satzung. „Die Kosten sind relativ moderat, teils sogar rückläufig“, sagte Ortsbürgermeister Jens Müller (Wählervereinigung BISS). Seiner Meinung nach habe die Stadtverwaltung eine sorgfältige Kalkulation gemacht. Der Rat votierte daher einstimmig für die Friedhofsgebührensatzung.