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Gefahrenabwehr Gerät Halberstadts Alkoholverbot ins Wanken?

2019 gab es Debatten um die Sicherheit in Halberstadts Zentrum. Mit dem Alkoholverbot kehrte Ruhe ein.

Von Sabine Scholz 17.01.2020, 00:01

Halberstadt l Viele Anwohner und Besucher der Stadt waren froh, als im September 2019 endlich ein Alkoholverbot für das Stadtzentrum von Halberstadt ausgesprochen worden war. Die Alkohol konsumierenden Gruppen, sie sich rund um die Martinikirche und den Fischmarkt versammelten, sorgten bei Passanten für ein Gefühl der Unsicherheit, gar Angst, kam es doch durchaus zu Pöbeleien, auch Schlägerein untereinander. Außerdem gab es jede Menge Dreck, sogar ihre Notdurft verrichteten die Trinkenden an Kirchen und Häuserwändern. Diese unschöne Entwicklung bekamen auch die Händler im Stadtzentrum zu spüren – ihnen blieben die Kunden weg.

Die Stadt bat die Polizei um Hilfe, die daraufhin verstärkt Präsenz zeigte, nicht nur regelmäßig anwesend war, sondern auch häufiger Personen kontrollierte. Außerdem erließ Oberbürgermeister Andreas Henke (Die Linke) eine sogenannte Allgemeinverfügung, die den Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagte – auf Holz- und Fischmarkt ebenso wie auf dem Breiten Weg und dem Martiniplan. Montags bis sonnabends von 7 bis 23 Uhr ist hier öffentlicher Alkoholgenuss außerhalb der Gaststätten untersagt.

Der Stadtrat hatte sich am 5. September ebenfalls mit den Thema befasst und der Verwaltung einen Arbeitsauftrag erteilt. Die soll einen Satzungsentwurf vorlegen, der dieses Verbot genauer regelt. Dabei war noch offen, ob das Verbot in die bestehende Gefahrenabwehrverordnung der Stadt eingearbeitet oder ob dazu eine eigene Satzung erlassen werden soll.

Mit im Boot dabei ist auch die Fachaufsichtsbehörde, in diesem Fall das Ordnungsamt des Landkreises Harz. Bei dem ging in der Zwischenzeit eine Fachaufsichtsbeschwerde aus Halle ein. Ein in der Saalestadt ansässiger Anwalt stellte die Rechtmäßigkeit der erlassenen Allgemeinverfügung bereits kurz danach in Frage.

„Wir sind in der Sache im Kontakt mit der Aufsichtsbehörde“, war auf Nachfrage von Stadtjustiziar Timo Günther zu erfahren. Ordnungsamtsleiter Thomas Golinowski habe die Stadt darauf hingewiesen, dass die Allgemeinverfügung nicht der richtige Weg sei. Golinowski forderte zudem, die Gefahrenprognose genauer zu fassen und zu belegen.

„Das sehen wir ähnlich, deshalb erarbeiten wir ja eine Satzung“, sagte Timo Günther. Denn eine Allgemeinverfügung diene dazu, auf unmittelbar konkrete, sich direkt anbahnende Gefahren zu reagieren. „Abstrakten Gefahren, also solchen, die möglicherweise eintreten könnten, begegnet man besser mit einer Gefahrenabwehrverordnung.“ Die ist vergleichbar einer Satzung und liegt damit in der Hoheit des Stadtrates.

Zur Februarsitzung des Stadtrates soll den Abgeordneten ein Satzungsentwurf vorgelegt werden, war von Timo Günther zu erfahren. Inhaltlich werde die Satzung wohl kaum von der bisher geltenden Verfügung abweichen, aber formal als Satzung beschlossen, stehe das Alkoholverbot im Zentrum damit auf rechtlich sichereren Füßen. Dargestellt werden soll dann auch anhand von Zahlen und Einschätzungen der Ordnungebshörden, ob ein Zusammenhang besteht zwischen dem öffentlichen Konsum von Alkohol und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. „Wobei, gibt Günther zu, „das oft schwer fassbar ist.“

Als Geltungsbereich für die Satzung seien bislang der Breite Weg, der Bereich um Holz- und Fischmarkt samt Martiniplan sowie der östliche Domhang vorgesehen, wohin sich einige der Grüppchen aus dem Stadtzentrum verzogen haben.

Dass man mit solchen Verboten das Problem nicht dauerhaft löst, sondern meist nur in andere Quartiere verlagert, ist allen Akteuren bewusst, das war auch im Stadtrat am 5. September vergangenen Jahres schon ein wesentlicher Punkt in der Debatte.

Der Stadtrat kann nun am 20. Februar über die neue Satzung beraten. Das Papier geht dann an Polizei und Ordnungsamt des Landkreises. Erst wenn die Fachaufsicht zugestimmt habe, könne der Stadtrat die Satzung beschließen und ihr somit Rechtskraft verleihen, beschreibt Günther das weitere Vorgehen.