Gerichtsverfahren wegen blockierter Feuerwehr Kommentar zu Falschparkerin: Ohne Selbstreflexion keine Milde zu erwarten
Mit dem Auto die alarmierte Feuerwehr behindert: Eine Frau aus der Harzkreis-Gemeinde Huy musste sich wegen dieses Vorwurfs jetzt vor Gericht verantworten. Es hätte ganz sicher auch ganz anders laufen können.

Gemeinde Huy. - Dass man Feuerwehrleute nicht behindern darf, wissen bereits Kinder. Dass man in deren Zu- und Ausfahrten nicht halten und schon gar nicht parken darf, lernt man spätestens in der dritten Fahrschulstunde. Insofern sind die Fakten im Konflikt zwischen einer Frau aus der Gemeinde Huy (Harzkreis) und der dortigen Feuerwehr mehr als klar: Sie hätte ihr Fahrzeug nicht vor der Ausfahrt abstellen und den Kameraden, die gerade im Alarm- und Ausrückemodus waren, nicht auch noch gegen deren erklärten Willen ein Gespräch aufnötigen dürfen.