Abrisshaus Nach dem Abriss bleibt der Ärger: Darum müssen Anwohner in Schwanebeck seit Monaten auf Schuttberge gucken
Ein Schandfleck ist in Schwanebeck verschwunden: das leerstehende und einsturzgefährdete Haus in der Burgstraße 19 . Nun sorgen die Schuttberge für Verärgerung.

Schwanebeck - Ein Schandfleck ist vor Monaten in Schwanebeck abgerissen worden. Doch bei den Nachbarn bleibt bis heute Verärgerung. Sie berichten der Volksstimme, warum. Der Reihe nach: Nachdem das Haus mehrere Jahre lang leer stand, stürzten Teile des Daches der Burgstraße 19 ein. Der Hausbesitzer aus München hat sich nach Aussagen von Anwohnern jahrelang nicht um das nach der politischen Wende erworbene Objekt gekümmert. Schließlich ließ der Landkreis Harz das Gebäude im März/April 2021 abreißen.
Schutt behindert Fassadenarbeiten
Doch nun fühlen sich die unmittelbaren Nachbarn, Normen und Werner Mues, in der Burgstraße 20/21 infolge des Abrisses selbst in Gefahr gebracht. Die Gebäudereste und der Schutt des Abrisshauses zu ihrer Hauswand hin sind nur teilweise von der beauftragten Firma weggeräumt worden.
Dies sei nicht nur ein unschöner Anblick. Angesichts des aktuellen Zustands sei es unmöglich, ein Gerüst für die geplante Fassadensanierung aufzustellen, berichten die beiden Männer. Dabei seien Isolier- und Sicherungsarbeiten für ihre Fassade zwingend erforderlich. Außerdem sei in der Zwischenzeit ein Baum von dem teilgeräumten Grundstück auf das Dach eines Wirtschaftsgebäudes der Firma Elektro-Mues gestürzt.
Mit dem Besitzer des früheren Hauses haben sie versucht, Kontakt aufzunehmen, berichtet Mues. Dies sei nicht gelungen. Aber die Männer haben bei ihren Recherchen erfahren, dass der Hausbesitzer in anderen Orten ähnlich vorgegangen sei: Er habe Gebäude erworben, sich um diese jedoch nicht gekümmert.
So ganz haben die Männer die Hoffnung, dass an ihrem Nachbargrundstück sauber nachgearbeitet wird, noch nicht aufgegeben. Sie verweisen auf die jüngste erfolgreiche Beräumung eines Abrisshauses in der Breiten Straße in Schwanebeck. Diese sei vom Liegenschaftsamt des Landes organisiert worden.
Nachbarhaus muss ebenfalls weichen
Eine Volksstimme-Nachfrage beim Landkreis Harz ergab jedoch, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien. Das Grundstück Burgstraße 19 habe einen Eigentümer, mit dem sich die Nachbarn auf privatrechtlichem Wege auseinandersetzen müssen, heißt es in der Antwort eines Landkreis-Sprechers. Dies habe sich bei dem Gebäude in der Breiten Straße anders dargestellt. Da sei das Land selbst Eigentümer und habe deshalb über das Liegenschaftsamt den Abbruch und die Gestaltung vorgenommen.
Auf dem Grundstück Burgstraße 19 habe die Behörde lediglich im Rahmen der Gefahrenabwehr „eine Ersatzvornahme durchgeführt“. Aufgrund der massiven Schäden im Dachbereich sei nur noch ein Abbruch in Frage gekommen. „Im Zuge der Abstimmung des Abbruches musste dann noch festgestellt werden, dass auch das Nachbarhaus Nummer 18 in einem derart schlechten Zustand war, dass auch dieses abgerissen werden musste“, teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit.
„Weiterhin wurde festgestellt, dass das Nachbargrundstück Nummer 20 nicht über eine eigene funktionsfähige Giebelwand verfügt. Aus diesem Grund wurde nach mehreren Gesprächen mit den Nachbarn die Gebäudeabschlusswand der Nummer 19 zu ihrem Grundstück belassen.“ Der derzeitige Anblick sei also dem Fehlen einer eigenen funktionstüchtigen Gebäudeabschlusswand geschuldet, andernfalls wäre der Rückbau auch an dieser Stelle bis zur Oberkante des Kellergeschosses erfolgt.
Rücksprache mit Rechtsanwalt gehalten
„Grundsätzlich muss gesagt werden, dass der Landkreis im Rahmen der Gefahrenabwehr nur für die Beseitigung eben dieser Gefährdungspunkte zuständig ist. Er tritt nicht in allen Belangen in die Rechtsposition des Eigentümers. Die Gefahrenabwehr unterliegt keinen ästhetischen Ansprüchen“, teilt der Verwaltungssprecher weiter mit.
Somit wird sich das Bild in der Schwanebecker Burgstraße vorläufig wohl nicht verändern. Dies bestätigte sich nun für Normen und Werner Mues auch in einem Gespräch mit ihrem Rechtsanwalt. Ihre Chancen zur Heranziehung des benachbarten Eigentümers stehen denkbar schlecht, urteilen die beiden Männer resigniert.